Sehr geehrte Frau Bader,
wenn die Kita mich anruft und mich bittet, mein Kind abzuholen ( weil es sich zB nicht beruhigen lässt, krank ist, einen Unfall hatte o.a.), darf mir mein Arbeitgeber verweigern, den Arbeitsplatz zu verlassen und mich zwingen, zuerst meine Arbeit fertig zu machen? Dass ich Überstunden abbummeln müsste, ist klar, aber darf er mir auch komplett verbieten, den Arbeitsplatz in solchen Fällen frühzeitig zu verlassen? Wir haben im übrigen Gleitzeit.
Vielen Dank im voraus!
von
Minnie2
am 25.07.2017, 14:56
Antwort auf:
Darf Arbeitgeber Abholung des Kindes aus Kita verweigern?
Hallo,
Im Rahmen der Gleichzeitig nicht, es sein denn, es handelt sich um aufgebrochen, die fertig gemacht werden müssen.
Es ist nicht Sache des Ag.
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.07.2017
Antwort auf:
Darf Arbeitgeber Abholung des Kindes aus Kita verweigern?
Nein, ist ja kein Gefängnis.
Mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen musst Du dann aber rechnen, ggf. Abmahnung etc.
Ist halt die Frage wie oft das passiert mit dem Abbrechen.
von
Sternenschnuppe
am 25.07.2017, 20:23
Antwort auf:
Darf Arbeitgeber Abholung des Kindes aus Kita verweigern?
Solange Sie außerhalb der Kernzeit Ihrer Gleitzeit ist dürfen Sie natürlich gehen. Sonst wäre der Sinn der Gleitzeit verfehlt.
Ansonsten reichen Ihre Angaben nicht, um eine sinnvolle Antwort zu geben.
Ist es schön öfter passiert?
HABEN Sie Überstunden aufgebaut, welche Sie nutzen könnten oder müssen Sie NACHARBEITEN, da Sie im Minus sind?
...
von
Kristiiin
am 26.07.2017, 16:01