Darf AG tätigkeitsstufe nach Elternzeit runtergruppieren

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf AG tätigkeitsstufe nach Elternzeit runtergruppieren

Hallo Frau Bader, Ich hab folgende Frage an Sie. Ich bin seit 11 Jahren in einer Arztpraxis tätig gewesen, ca 5-7 Jahre davon als leitende Helferin und im Studienbereich. Mein Sohn wurde am 28.01.12 geboren. Habe nur ein Jahr Elternzeit aufgrund der Arbeit im Studienbereich eingereicht. Nun arbeite ich wieder aber in Teilzeit 18/Woche. Mein AG setzt mich aber nicht mehr im studienbereich ein weil ich nicht mehr flexibel sei.darf er das? Das zweite ist er hat mich von tätigkeitsstufe IV in Tätigkeitsstufe III runtergestuft weil ich ja keine leitende Position mehr ausführe Darf er das überhaupt? Vielen dank im voraus Beccy

Mitglied inaktiv - 27.03.2013, 07:04



Antwort auf: Darf AG tätigkeitsstufe nach Elternzeit runtergruppieren

Hallo, 1. Das kommt auf den Arbeitsvertrag an 2. Nein, Sie müssen weiter den alten Lohn bekommen Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.03.2013



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