Umzug bei gemeinsamen Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Umzug bei gemeinsamen Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Kinder im Alter von 7 und 3 Jahren, vom Kindsvater lebe ich getrennt, die Kinder sind 14 tägig von Freitag bis Sonntag bei ihn, in den Ferien nimmt er sie nicht. Aus beruflichen Gründen, würden wir gerne umziehen. Der Umzug würde bedeuten, dass wir knapp 60km wegziehen würden, dort hätte ich die Möglichkeit, mehr Stunden zu arbeiten und dadurch mehr zu verdienen und meinen Kinder ein finanziell stabileres Leben bieten zu können, meine Kinder müssten in den Ferien nicht fremd betreut werden und auch hier würden wir enorm Geld einsparen. Nun ist es so das der Kindsvater dem nicht zustimmen möchte, er meinte das er dann nicht mehr die Möglichkeit hat, seine Kinder abzuholen. Hier würde ich ihm aber auch entgegenkommen in dem ich sie zu den Wochenenden z.B die Hälfte der Strecke bringe und sie auch wieder hole. Fahrzeit mit den Öffentlichen wären zwischen 1 1/2 und 2 Stunden. Ist dies Rechtlich gesehen in Ordnung, oder wirklich zu weit weg ? Vielen dank im voraus. Mit freundlichen Grüßen

von JungeMamix3 am 14.08.2018, 14:55



Antwort auf: Umzug bei gemeinsamen Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo, es stellt sich die Frage, ob es sich hierbei um eine zumutbare Entfernung handelt. Ich war neulich auf einer Weiterbildung, da hat ein OLG Richter geäußert, bis 100 km hält er für völlig unproblematisch. Ein anderer Teilnehmer meinte, man müsse nur im Bundesland bleiben. Ich persönlich finde 60 km tendenziell schon weit. Frage ist, wie ein Richter das sehen würde. Das kann ich Ihnen nicht seriös beantworten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.08.2018



Antwort auf: Umzug bei gemeinsamen Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht

er muss zustimmen. wenn er nicht zustimmt, müsstest du sein einverständnis richterlich ersetzen lassen. wenn du die entfernung herstellst, müsstest du ihm die kinder auch komplett bringen da er ja sonst einen mehraufwand hat...

von mellomania am 14.08.2018, 15:07



Antwort auf: Umzug bei gemeinsamen Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht

hallo, wenn er nicht einverstanden ist muss er klagen. Der Lebensmittelpunkt des Kindes liegt unbestritten bei dir, dadurch, dass die Kinder ohne Einsprcu deinerseits bei dir leben. Du hast einen gewichtigen Umzugsgrund, einen besser bezahlten Job nämlich. Da hast du gute Chancen, dass das vor Gericht durchgeht (wenn dein Plan Hand und Fuss hat). Du kannst anbieten, dich an den Fahrten zu beteiligen, das kommt im Zweifel bei Gericht sicher gut an. Was definitiv nicht so ist (da muss ich meiner Vorschreiberin widersprechen) ist, dass du die Fahrtkosten komplett übernehmen musst. Ich bin Anfang des Jahres 500km weggezogen und wir haben die Regelung, dass wir uns abwechseln. floe

von la-floe am 14.08.2018, 18:12



Antwort auf: Umzug bei gemeinsamen Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht

Vielen dank für eure Antworten. Das ich die kompletten Fahrtkosten übernehmen muss, weil ich die Distanz herstelle, finde ich heftig wenn dem so wäre. Der Kindsvater wohnt im selben Dorf, ihm wären selbst 20 km ,,zu weit,, weil er keine Lust hat mit Bus und Bahn durch die Gegend zu fahren. Ich hätte wirklich nicht gedacht, dass ein Umzug so ,,schwer,, ist, da seine komplette Familie hier im Dorf wohnt und er so immer alles unter Kontrolle hat, wird er einem Umzug, von sich aus nie zustimmen.

von JungeMamix3 am 14.08.2018, 18:51



Antwort auf: Umzug bei gemeinsamen Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht

wir haben im entfernten bekanntenkreis eine andre erfahrung gemacht, da war die distanz viel weiter. andre hintergründe kennen wir nicht. daher schrieb ich das so.

von mellomania am 14.08.2018, 19:46



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