Frage: DRINGEND

Hallo, ich habe meinem Hauptarbeitgeber seinerzeit mitgeteilt, dass ich während meiner Elternzeit eine Teilzeit Beschäftigung bei einem anderen AG aufnehmen möchte. (Mir wurde mündlich gesagt, dass es nur einer Mitteilung bedarf ,aber keiner Genehmigung ) Darauf habe ich keine Rückmeldung erhalten. Mittlerweile habe ich eine TZ Beschäftigung aufgenommen und bekomme nun ein Schreiben vom meinem HauptAG, dass ich dies nicht beantragt habe und somit gegen meinen Arbeitsvertrag verstoße. Ist das ein Grund zur fristlosen Kündigung? Ich habe ziemlich angst evtl falsch gemacht zu haben... :-(

von 91kathi am 09.04.2016, 14:00



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Hallo, ja, da hätte der AG zustimmen müssen. Ich würde es schnellstens klären Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.04.2016



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Ja, der AG muss zustimmen. Daher brauch es einen Antrag mit Genehmigung und keine Meldung. Ruf an oder gehe hin und kläre es. Kündigung wohl eher nicht, sondern eine Abmahnung vielleicht. Ist es die gleiche Branche ?

von Sternenschnuppe am 09.04.2016, 20:10



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Ich werde Montag dort anrufen. Seinerzeit sagte meine Personalchefin, dass es mein gutes Recht ist, eine Teilzeit Tätigkeittätigkeit in einem anderen Unternehmen aufzunehmen und das dies keiner Zustimmung bedarf. Ich wusste es nicht besser und ärgere mich so sehr. Ich arbeite im Büro, aber in einer anderen Branche.

von 91kathi am 09.04.2016, 21:10



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Vor ca 3 Jahren hat mein AG einer Nebentätigkeit (im Umfang und Zeit nixht benannt/begrenzt). Könnte mir diese Genehmigung weiterhelfen? Ich habe echt ziemlich Angst vor einer Kündigung...

von 91kathi am 09.04.2016, 21:30



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Dann hast Du es doch schriftlich :-) Jetzt müssten die nachweisen dass sie dieses widerrufen haben. Ich würde also dann Montag anrufen und verwundert fragen was es mit diesem Schreiben auf sich hat. Zum einen hast Du generell die schriftliche Genehmigung für eine Nebentätigkeit, zum anderen ist es mit Frau XY zusätzlich besprochen. Ich denke die haben da einen Fehler gemacht Steht denn nix weiter drin was nun passieren soll?

von Sternenschnuppe am 09.04.2016, 23:18



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Danke, das beruhigt mich schon etwas. Das Hauptproblem welches mein Hauptarbeitgeber angesprochen hat, ist, dass mich der TEILZEIT - AG beim finanzamt mit Steuerklasse 5 angegebene hat und mein HAUPT-AG nun eine Mitteilung erhalten hat, dass ich bei ihm über Steuerklasse 6 abgerechnet werde. Ich kenne mich damit überhaupt nicht aus und habe gestern gelesen, dass SK 6 bei Nebentätigkeit zum Einsatz kommt. Das ist dann ja tatsächlich falsch. Beim TEILZEIT - AG hatte ich sngegeben, dass das eine Tätigkeit während meiner Elternzeit beim HAUPT-AG ist. Ich werde morgen dort anrufen und hoffe ,das sich alles schnell klären lässt.

von 91kathi am 10.04.2016, 08:55



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Ach nun habe ich gerade gesehen, dass die nebentätigkeit 400€ nicht überschreiten darf. Das hatte ich falsch in Erinnerung. Es ärgert mich so! Und in dem Schreiben steht noch, dass ich mich bis "Datum ' dazu äußern/melden soll.

von 91kathi am 10.04.2016, 09:33



Antwort auf: DRINGEND

Bedeutet, wenn ich Dich nun richtig erstanden habe, Du hast eine Erlaubnis für einen 400€ Job, arbeitest nun aber auf Teilzeit ? Das ist dann natürlich ungünstig. Aber ich denke zu klären. Wenn sie fies sind könnte es eine Abmahnung geben, Kündigung nicht. Der Firma ist ja kein Schaden entstanden. Viele gehen in der Elternzeit Teilzeit woanders arbeiten, und die generelle Erlaubnis hast Du ja. Von daher eher ein Formfehler von Dir. Zugeben, freundlich sein, fragen wie das gelöst werden kann und betonen dass Dir das unangenehm ist und Du absolut nicht daran gedacht hast, dass es auf 400€ begrenzt war.

von Sternenschnuppe am 10.04.2016, 10:18