Frage: Elterngeld

Hallo Frau Bauer, Mein Mann ist zur geburt unseres Kindes in Elternzeit gegangen. Da ich ja für den 1.monat noch Geld vom Arbeitgeber beziehe, würden wir gern das elterngeld wie folgt splitten: 1.monat Vater 2-3. Monat Mutter 4.-14.,. Monat vater Ich würde nur 2.und 3. Monat in Anspruch nehmen, da mein Arbeitsvertrag mit dem mutterschutz endet und ich mich arbeitslos melden will und dann eventl alg1 beziehe bis ich ein Job gefunden habe. Ist das so möglich? Kann mein Mann elterngeld beziehen während ich noch im Mutterschutz bin?

von Hürem am 30.03.2017, 13:45



Antwort auf: Elterngeld

Hallo, das geht nicht. Sie können nur 12 Mo verteilen - die ersten zwei Monate werden automatsich Ihnen zugerechnet Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.04.2017



Antwort auf: Elterngeld

Nein! Ihr habt nur 14 Monate gemeinsam zur Verfügung. Dir werden aber - egal ob du einen AG hast oder nicht - auf jeden Fall die ersten beiden Monate zugesprochen. Wenn Du Mutterschaftsgeld bekommst das höher ist wie das EG, dann bekommst Du eben das Mutterschaftsgeld ausgezahlt. Im Fall das das EG höher ist oder Du kein Mutterschaftsgeld bekommst, gibt es eben das komplette EG oder die Differenz ab Geburt. Nimmt der Vater gleichzeitig sein EG in Anspruch, dann verbraucht ihr halt dann 2 Monate EG statt nur einen. Für Monat 1 sind also schon 2 der 14 Monate weg, Monat 2 und 3 geht auch für dich weg. Heißt, wenn der Vater ab Monat 4 dann EZ und EG wieder nimmt, habt ihr längstens noch was bis zum 13ten Lebensmonat. Dann seit ihr durch. Davon ab, könnt ihr es euch auch finanziell leisten das ihr beide nur etwas 67% eures jeweiligen Einkommens bezieht? Falls ja, dann kannst Du dich natürlich auch arbeitslos und -suchend melden und der Vater in EZ gehen.

Mitglied inaktiv - 30.03.2017, 14:07



Antwort auf: Elterngeld

Das ganze ist etwas kompliziert bei uns. Meine ss war nicht geplant. Ich werde mich im September 2017 selbstständig machen. Deshalb hatte ich nur einen befristeten Vertrag, der im Juli ausläuft und ich wollte die Monate bis September zum Aufbau der Selbstständigkeit nutzen. Da ich aber schwanger geworden bin ist es in Chaos ausgeartet. Deshalb war unsere Überlegung ob er nicht den 1. Monat EG bekommt und ich ja mein mutterschutzgeld. Dann Ich EG bis zur Arbeitslosigkeit. Dann wieder er EG und ich alg1 bis zur Selbstständigkeit, damit wir wenigstens doppelten "lohn" haben. Ab September ist er der haupterzieher vom Kind, da ich voll arbeiten werde. Und er wird dann bis zum Ende EG beziehen. Wenn ich es richtig verstanden habe sieht es dann so aus: 1.2. Monat ich MG, er EG = 4 Monate geldanspruch weg 3.4. Ich EG Dann hat er nur noch für 8 Monate Anspruch auf EG

von Hürem am 30.03.2017, 15:14



Antwort auf: Elterngeld

Sagen wir es mal so, wie wahrscheinlich ist es das Du gleich mit der Selbstständigkeit erfolgreich wirst? Zumal auch wegen Krankenversicherung. ALG1 bekommst Du nur wenn Du den Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehst. Wenn Du da dabei bist dich selbstständig zu machen, dürfte das wegfallen. Und damit auch Deine Krankenversicherung. da Du weder EZ hast, noch EG bekommst, bist Du auch darüber nicht versichert. Hieße also, wenn Du dich selbstständig machst, musst Du dich selbst versichern. In die gesetzliche deines Mannes (falls dieser eine hat) dürftest Du so einfach auch nicht rein bei Selbstständigkeit. Dazu ab fällst du aus dieser meines Wissens nach eh heraus wenn Du mehr wie 450 € verdienst. Mein Rat wäre eher der, Dein Mann geht arbeiten, du meldest EG (Plus oder gesplittet) an. Er bekommt Lohn, Du EG in halber Höhe, dafür aber doppelt so lange. Damit wärst Du krankenversichert. Dein EG würde 67% deines Einkommens der letzten 12 Monate betragen. Im ersten Jahr würde ein Verdienst den Du in der Selbstständigkeit hast noch angerechnet werden, heißt Du würdest etwa 33% vom zusätzlichen Einkommen ausgezahlt bekommen zum EG dazu. Und dürftest bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Im zweiten Jahr ist jeglicher Verdienst anrechnungsfrei, darfst aber immer och nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeiten. EG bekommst du ja auch ohne Arbeitgeber. Und wie gesagt, Du wärst weiterhin krankenversichert sofern du jetzt schon Pflichtmitglied in der gesetzlichen bist und darfst wie gesagt eh bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Davon ab habt ihr ein sicheres volle Gehalt, plus Dein Elterngeld. Davon ab, ich würde so viel finanziellen Puffer anhäufen wie geht. Das ihr dann beide gleichzeitig daheim seit am Anfang, kostet euch Geld. Würde ich echt nur machen wenn es gar nicht anders geht weil zB noch anderes Kind oder ähnliches. Ob das so klappt wie von mir vorgeschlagen würde ich aber - wenn es für euch eine Alternative ist - von KK und Elterngeldkasse absegnen lassen. Vor allen ob das so geht wegen der Krankenversicherung. Da könnt ihr auch nachfragen ob Du in dem Falle das Du dich selbstständig machst dich sofort selbst versichern musst (wenn kein EG) oder ob Du erst mal in die Familienversicherung Deines Mannes kannst. Nur so als Vorschlag. Und ja, in jedem Lebensmonat wo ihr beide EG bezieht, verbraucht ihr 2 Monate der 14 Monate Gesamtzeit. Auch dran denken, es sind Lebensmonate die für EG zählen, nicht Kalendermonate. Am jeweiligen Geburtstag eines jedes Monats an dem euer Kind geboren wurde beginnt ein neuer Lebensmonat. Der zählt. heißt, wird es am 12.07 geboren, dann geht Monat 1, von 12.07-11.08, Monat 2 von 12.08-11.09 usw. So dann auch die EZ anmelden falls Dein Mann diese nutzen will damit es auch mit dem EG passt.

Mitglied inaktiv - 30.03.2017, 15:34



Antwort auf: Elterngeld

.... wer betreut das Kind?

von Strudelteigteilchen am 30.03.2017, 16:04



Antwort auf: Elterngeld

Die Mutter und der Vater Sie ist im Aufbau Selbstständigkeit. Und je nachdem wie die Arbeitszeiten des Vaters sind, kann der ja mit betreuen. Ich kenne durchaus Leute welche um spätestens 14 Uhr - mit VZ-Job Feierabend haben. Und inzwischen durchaus Elternteile die sich abwechseln, einer arbeitet vormittags, der andere nachmittags. Und entsprechend betreut derjenige der gerade daheim ist dann das Kind. Wenn man nicht auf eine anderweitige Betreuung zurück greifen will oder kann. Davon ab, der Vater könnte auch eigene EZ melden. Und dann innerhalb der EZ eben nur bis zu 30 Std arbeiten. Bekommt er zwar natürlich etwas weniger Geld, aber auch diese Option gibt es ja. Wenn beide zudem mit EG Plus arbeiten könnte auch da geschaut werden. Würde immer noch 1 Jahr Überbrückung absichern bzw bis zu 14 Monate. Selbstständigkeit ist weit gefächert und der riesen Vorteil, man kann die AZ selbst frei gestalten. Freundin von mir arbeitet zB nur am abend und am Wochenende nach Bedarf. Und nein, nicht liegend...

Mitglied inaktiv - 30.03.2017, 16:22



Antwort auf: Elterngeld

Eben, Selbstständigkeit ist weit gefächert, und man kann die Arbeitszeiten bei weitem nicht immer frei wählen. Dich möchte ich sehen, wenn Dein Bäcker nur von 18 bis 20 Uhr aufhat. Dein Plan funktioniert nur, wenn man die Kinderbetreuung spitz auf Knopf plant und alles - der Job des Vaters, die Art der Selbstständigkeit der Mutter, die Arbeitswege - genau passen. Macht sich nämlich blöd, wenn man dem frischgewonnen Kunden mit einem: "Sorry, ich kann den Termin in einer halben Stunde nicht wahrnehmen, mein Mann steht im Stau!" absagt. Der eine Plan ist finanziell günstiger, der andere von der zeitlichen Flexibilität. Was für die AP besser ist, kann nur sie entscheiden.

von Strudelteigteilchen am 30.03.2017, 17:08



Antwort auf: Elterngeld

Ich stehe ja dem Arbeitsmarkt bis September zur Verfügung:) meine Selbstständigkeit kann erst im September beginnen, da die Räumlichkeiten erst dann fertig werden und ich muss ja dem Arbeitsamt das nicht gleich auf die nase binden. Ausserdem würde ich wenn sich was ergeben würde auch bis dahin wirklich arbeiten, aber ich glaub kaum, das man mich mit zwei kleinen Kindern einstellen würde. Hab ja noch eine 3jährige Tochter und konnte deshalb sowieso nur teilzeit arbeiten. Die Betreuung des Kindes ist nun durch die grosseltern gesichert, da diese in Rente gegangen sind und jetzt zeit haben.

von Hürem am 30.03.2017, 19:05



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