Chef verlangt Verlängerung der Elternzeit ?!! unbezahlt !

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Chef verlangt Verlängerung der Elternzeit ?!! unbezahlt !

Hallo, bin etwas ratlos ! Zur Zeit befinde ich mich in Elternzeit , die am 26.12.12 ausläuft. Also müsste ich am 27.12. meine Arbeit wieder antreten. Heute bat mich mein Chef das ich meine Elternzeit bis Ende des Jahres verlängere, da Betriebsurlaub ist. Ich möchte mich bitte darum kümmern, habe mit dem Jugendamt telefoniert, dort wurde mir gesagt, das dies so einfach nicht gehe, verlängern ja aber ohne Bezahlung ! Bin sprachlos , kann das mein Chef einfach so verlangen ??? Unbezahlt zu Hause ??? Da ich Ende Juni 2011 ins Beschäftigungsverbot gegangen bin, müßte ich doch Resturlaub haben und auch diesen für die paar Tage nehmen dürfen , oder ??? Ein Anruf beim Steuerbüro brachte mich auch nicht weiter, mir wurde nur gesagt ihr Chef hat dafür seine Gründe das kann ich Ihnen als Arbeitnehmer nicht sagen ... Wie soll ich mich nun verhalten ??? Ich hoffe sie können mir weiter helfen !

von wonni am 14.11.2012, 20:25



Antwort auf: Chef verlangt Verlängerung der Elternzeit ?!! unbezahlt !

Hallo, unbezahlt zuhause geht gar nicht. In in der Zeit Betriebsferien sind und vertraglich vereinbart ist, dass alle Arbeitnehmer in dieser Zeit entgeltlichen Urlaub nehmen, muss das sie auch gelten. Problematisch wird, wenn Ihnen kein Urlaub mehr zusteht. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.11.2012



Antwort auf: Chef verlangt Verlängerung der Elternzeit ?!! unbezahlt !

Wie ist das denn sonst im Betriebsurlaub geregelt mit der Bezahlung ? Aber es geht ja echt nur um 3 Tage. Da kannst Du dann Deinen Urlaub doch nehmen ? Also entweder Urlaub, oder bezahlt freistellen.

von Sternenschnuppe am 14.11.2012, 21:28



Antwort auf: Chef verlangt Verlängerung der Elternzeit ?!! unbezahlt !

Betriebsurlaub heißt bei uns alle nehmen gemeinsam bezahlten Urlaub, ja gut es sind wirklich nur 3 Tage aber werde dann vom 27.-31. in der Rentenversicherung eine Lücke haben und später fragt mich dann keiner warum !!! Fehlt dann halt ....

von wonni am 14.11.2012, 21:43



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Dann nehm da Urlaub. 27. und 28 und den 31. Dann hast Du auch keine Lücke :-) Und er kann gar nicht anders als den zu genehmigen.

von Sternenschnuppe am 14.11.2012, 21:59



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Hast du denn schon 3 Jahre Elternzeit gehabt? Dann kannst du nämlich gar nicht mehr verlängern! Selbst wenn du sie noch nicht aufgebraucht hast, würde ich an deiner Stelle nicht verlängern. Und dein AG kann dich auch nicht dazu zwischen. Wenn Betriebsurlaub ist, kann aber wohl von dir verlangt werden, Urlaub zu nehmen (das würde ich dann auch tun). (und bitte nicht vergessen, endet deine EZ im Dezember (Zb so wie bei dir am 26.12.), dann hast du für Dez noch Anspruch auf 1/12 deines Jahresurlaubes. Endet sie am 31.12., dann hast du erst ab Januar Anspruch auf Urlaub. Gruß Sabine

von SumSum076 am 14.11.2012, 23:22



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Na der ist ja lustig! Resturlaub erfragen und den dann nehmen!

von CKEL0410 am 15.11.2012, 08:18



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Vielen Dank für eure Antworten :-) Sehe ehrlich gesagt auch keinen Grund warum ich unbezahlt Heime bleiben soll. Ich denke da gehts nur darum das Geld gespart wird bei irgendwas, keine Ahnung Anmeldung bei irgendwas, kenn ich mich nicht aus Wie rechnet man das mit dem anteiligen Urlaub ??? Ab 1.07. war ich zu Hause( Beschäftgungsverbot), zählt das dann komplett durch bis zum Entbindungstermin oder muss man die Mutterschutzwochen rausrechnen ???

von wonni am 15.11.2012, 10:36



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Auch im Mutterschutz erwirbt man noch Urlaub :-) Je nachdem wie viele Tage Du laut Vertrag hast dann anteilig. Anmeldung etc. , nicht Deine Baustelle.

von Sternenschnuppe am 15.11.2012, 10:53



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Gut ! Und wie rechnet man das wenn ich schon ein Teil genommen habe, steht einer auf der Leitung jetzt bei mir :-( Bin völlig durcheinander, sorry ! Weil ich genau weiss wie Chefe reagiert :-(

von wonni am 15.11.2012, 11:57



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Na, dein Chef oder derhenige der da den Bürokram macht, muss das ja wissen. Anrufen und fragen, das ist aufgabe der Lohnbuchhaltung dies zu vermerken. Und dann würde ich einen Urlaubsantrag ausfüllen und auf Bestätigung bis ( keine Ahnung,... 01.12.2012 ? ) bitten.

von Sternenschnuppe am 15.11.2012, 12:21



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So ich war dann heute mal auf Arbeit und habe zur Antwort bekommen, woher ich noch Urlaub haben soll , versteht er nicht . Hab dann daraufhingewiesen das ich ab 01.07.11 zu Hause war wegen dem Beschäftigungsverbot und das es anteilig Urlaub gibt. Nun will er nachschauen und sich dann bei mir melden. Er wirkte sauer wahrscheinlich, weil ich nun auf meinen Urlaub bestehe und nicht einfach ja und ahmen gesagt habe. Liege ich da richtig , wenn man unbezahlt zu Hause bleibt das man dann auch nicht krankenversichert ist ???? Nicht rentenversichert is klar ....

von wonni am 16.11.2012, 10:11



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Ja, das stimmt ansich, aber wegen 5 Tagen wird da nichts weiter passieren. Lass ihn sauer sein, das ist nicht Dein Problem und auch nicht deine Schuld. Er hat nur keinen Bock auf Papierkram und zuzüglich keinerlei Ahnung vom geltenen Recht ! Google doch ansonsten mal das Mutterschutzgesetz, da steht drin wie das mit dem Urlaub genau ist, auch im BV. Ausdrucken, markieren und ihm zukommen lassen.

von Sternenschnuppe am 16.11.2012, 11:23



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Urlaubsberechnung? Wieviel Jahresurlaub hast du? Wieviele Tage hast du in 2011 schon genommen? Bis wann ging dein Mutterschutz? Ging dein Mutterschutz bis Dezember, dann hast du Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Trotz BV! Ging dein Mutterschutz bis Jan 2012, dann hast du zusätzlich noch Anspruch auf 1/12 für 2012. Gruß Sabine

von SumSum076 am 17.11.2012, 11:11



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Huch soviele Fragen :-) Also meine Elternzeit geht genau bis 26.12. und meine Beschäftigung habe ich abgebrochen Ende Juni 2011, also ab 01.07.2011 war ich Heime. Jahresurlaub sind 26 Tage und davon hatte ich schon 11 Tage, wenn ich richtig liege, da will er nochmal schauen .... LG

von wonni am 17.11.2012, 18:33



Antwort auf: Chef verlangt Verlängerung der Elternzeit ?!! unbezahlt !

Also für 2012 hast du noch einen Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs. Also 2,166 Tage, dass sind dann 2 Tage! (was mit den 0,166 ist, weiß ich nicht) Für das Jahr 2011 muss ich wissen, wie lang dein Mutterschutz ging. Wann dein Beschäftigungsverbot anfing, ist dabei unerheblich, die Zeit gilt nämlich auch als Beschäftigungszeit. Gruß Sabine

von SumSum076 am 18.11.2012, 15:19



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Mutterschutz, ist doch ab dem Tag wo man Mutterschaftsgeld bekommt und das war der 02.12.2011 ... LG yvonne

von wonni am 19.11.2012, 13:59



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