Welche Leistungen kann ich in der Elternzeit und danach beantragen ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Welche Leistungen kann ich in der Elternzeit und danach beantragen ?

Hallo , momentan bin ich in der 25 ssw , in einem festen Arbeitsverhältniss , allerdings habe ich ein Beschäftigungsverbot. Nach der Geburt möchte ich 1 Jahr in Elternzeit gehen , soweit ich weiß bekommt man 67 Prozent des Gehaltes vor der Geburt , wären bei mir 806 Euro und das Kindergeld (190) Euro . Mit Miete Auto Versicherungen etc bleibt nicht besonders viel über daher meine Frage - welche Leistungen kann ich zusätzlich beantragen ? Im Internet habe ich viele verschiedene Dinge gelesen .. Dort bekommen Leute noch Arbeitslosengeld o ähnliche.. Steht mir so etwas auch zu ? Wie sieht es nach dem Jahr Elternzeit aus ? Ich möchte gerne anschließend Teilzeit arbeiten , Ca 20-25 std die Woche , steht mir dann Elterngeld plus o ähnliches zu ? Ich werde aus den ganzen Beispiel Rechnern im Netz nicht schlau und bei Beratungen habe ich das Gefühl die sagen einem nur das nötigste um möglichst wenig zahlen zu müssen ... Lg und danke C.F

von Chantal 93 am 27.07.2016, 10:02



Antwort auf: Welche Leistungen kann ich in der Elternzeit und danach beantragen ?

Hallo, Sie können TZ in EZ arbeiten und evtl. ergänzendes H IV oder andere soziale Leistungen wie Wohngeld beantragen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.07.2016



Antwort auf: Welche Leistungen kann ich in der Elternzeit und danach beantragen ?

Du vergisst etwas in Deiner Aufzählung den, der finanziell für Dich und das Kind zuständig ist. Den Vater des Kindes. Der ist für den ganzen Rest zuständig.

von Sternenschnuppe am 27.07.2016, 10:09



Antwort auf: Welche Leistungen kann ich in der Elternzeit und danach beantragen ?

Der verdient nicht sehr viel aber ist genau über dem Limit das wir Wohngeld o ähnliches beantragen könnten ..

von Chantal 93 am 27.07.2016, 10:25



Antwort auf: Welche Leistungen kann ich in der Elternzeit und danach beantragen ?

Dann steht Euch weiter nix zu. Ihr seid eine Familie, da gibt es nicht mehr mein und Dein finanziell gesehen. Zumindest nicht vor irgendwelchen Ämtern. Wie ihr das intern regelt ist natürlich Euch überlassen. Mein Rat : Nehme auf jeden Fall zwei Jahre Elternzeit, Du kannst dennoch Teilzeit IN Elternzeit arbeiten. Nimmst Du nur ein Jahr hast Du keinen Anspruch zu verlängern wenn es mit der Betreuung nicht so klappt wie geplant. Und Du hast weiterhin Kündigungsschutz. Zudem bleibt der Hauptvertrag erhalten und wird nicht dauerhaft beendet.

von Sternenschnuppe am 27.07.2016, 10:34



Antwort auf: Welche Leistungen kann ich in der Elternzeit und danach beantragen ?

Evtl. könntest Du nach dem Jahr ja noch 450 € arbeiten gehen, wenn Dein Mann auf das Lütte aufpassen kann (vorrausgesetzt Du bist verheiratet). Falls Ihr nicht verheiratet seid, unbedingt das mit der Krankenversicherung klären, wenn Du nach dem Jahr nicht wieder an die alte Stelle zurückgehen kannst. Mein Tipp. 2 Jahre Elternzeit beantragen mit der dem "Einwand" nach einem Jahr in TZ wieder arbeiten zu wollen. LG Peeka

von peekaboo am 27.07.2016, 10:35



Antwort auf: Welche Leistungen kann ich in der Elternzeit und danach beantragen ?

2 Jahre Elternzeit klingt sehr gut , aber an wen oder welche Behörde muss ich mich wenden um zu wissen wie viel Geld ich dann zur Verfügung habe um mir alles ausrechnen zu können ? Und wenn ich dann nach einem Jahr wieder in Teilzeit arbeiten gehe , bekomme ich nur meinen Lohn oder bekommt man dann immer noch Elterngeld bzw wie hoch wäre dieses ?

von Chantal 93 am 27.07.2016, 10:41



Antwort auf: Welche Leistungen kann ich in der Elternzeit und danach beantragen ?

Das müsst ihr entscheiden wie lange ihr es Euch leisten könnt dass Du Zuhause bleibst. Die Zahlen hast Du ja genannt. Verteilst Du das Elterngeld auf zwei Jahre ist es eben die Hälfte. Das würde ja eng werden sagst Du, also nimmst Du es auf ein Jahr und suchst zeitig Betreuung für das Kind damit Du dann Teilzeit IN Elternzeit arbeiten kannst. Das kannst da dann mit dem Arbeitgeber klären wenn Du weißt ab wann die Betreuung steht. Beratungen bieten Pro Familia und Caritas an, aber im Endeffekt könnt nur ihr wissen was ihr Euch leisten könnt oder wollt. Da wird auch keine Beratung helfen. Dein Freund verdient so dass ihr nix bekommt schreibst Du, dann müsst ihr schauen wo ihr einsparen könnt.

von Sternenschnuppe am 27.07.2016, 10:49



Antwort auf: Welche Leistungen kann ich in der Elternzeit und danach beantragen ?

dann kümmere Dich dringend um eine KK falls Du nach dem Jahr nicht beim alten Arbeitgeber anfangen könntest. Von daher sagte ich 2 Jahre Elternzeit nehmen oder ggf. auch 3 und wenn Dein AG Dir keine TZ Stelle bieten kann, dann ggf. woanders mit Zustimmung des AGs anfangen

von peekaboo am 27.07.2016, 11:13



Antwort auf: Welche Leistungen kann ich in der Elternzeit und danach beantragen ?

Nein , wir sind nicht verheiratet. Wie mach ich das denn mit der Krankenkasse bzw auf was muss ich achten ?

von Chantal 93 am 27.07.2016, 11:23



Antwort auf: Welche Leistungen kann ich in der Elternzeit und danach beantragen ?

Solange Du beim AG in Elternzeit bist ist die beitragsfrei. Ohne AG müsstest Du sie alleine zahlen. Daher zwei Jahre nehmen und Sicherheit schaffen. Klappt es nach einem Jahr mit der Teilzeit nicht bei nur einem Jahr Elternzeit ist der AG nicht verpflichtet sie zu verlängern. Dann müsstest Du kündigen und die Krankenkasse selbst zahlen. Heiraten würde im Übrigen auch das netto merkbar erhöhen.

von Sternenschnuppe am 27.07.2016, 11:27



Antwort auf: Welche Leistungen kann ich in der Elternzeit und danach beantragen ?

Mal (fast) vollständig welche Optionen ihr habt: 1. Du nimmst EZ für ein Jahr und gehst nach einem Jahr wieder Vollzeit arbeiten. Problem dabei, ist die Kinderbetreuung in dem Falle wirklich gesichert? Falls nein, hast Du ein Problem, dann musst Du hoffen das der AG verlängert oder dann den Vollzeitvertrag kündigen. In dem Jahr wo du daheim bleibst bekommst Du Elterngeld. 2. Wenn Du nach einem Jahr kündigst dann bekommst Du ALG1 NUR DANN !!!! wenn Du eine Kinderbetreuung nachweisen kannst. Und dann in dem Umfang in dem Du arbeiten kannst und willst. Hast Du keine Kinderbetreuung, dann gibt es bestenfalls Hartz4, im schlechtesten Fall gar nichts.Wichtig dann auch, wenn Du keinen Anspruch auf ALG1 und/oder Hartz4 hast, dann kann die Krankenversicherung ein Problem werden. Dann entweder über die Familienversicherung deines Mannes - wenn verheiratet und möglich, oder selbst versichern 3. Du meldest 2 oder gar 3 Jahre Elternzeit an und schaust dann ob Du Teilzeit innerhalb der EZ arbeitest. Bis zu 30 Std die Woche geht das. UND !!! was wichtig ist, nur im ersten Jahr Elterngeld wird das Einkommen angerechnet, auch dann wenn Du es splittest. Splitten bedeutet, Du bekommst das halbe Elterngeld monatlich, dafür aber über den doppelten Zeitraum, also bis zu 2 Jahre (ohne die Monate welche Mutterschaftsgeld-Monate sind). Dafür bist du selbst dann krankenversichert, wenn du nach einem Jahr bei dem derzeitigen AG kündigst. Und ansonsten läuft die krankenversicherung eh so lange weiter wie du dich eh in EZ befindest. 4. Du willst zwar, zB nach einem Jahr TZ arbeiten, dein AG kann dir das aber nicht anbieten oder will es nicht. Dann lass dir das von ihm bescheinigen und such dir bei einem anderen AG eine TZ-Stelle welche dann nur auf die EZ befristet ist. Dein VZ-Vertrag bei dem AG ruht ja weiterhin solange Du dich in EZ befindest. Solltest Du dann schon eine Kinderbetreuung haben, kannst Du dich beim Arbeitsamt melden und bekommst dann ALG1 bis du eine TZ-Stelle gefunden hast über die Stundenanzahl welche Du arbeiten kannst/willst. Hast Du keine Kinderbetreuung, dann gibt es auch kein ALG1 - wie eben bei Möglichkeit 2. Hartz4 dann nur, wenn ihr ein entsprechend geringes Vermögen habt und je nachdem man welchen Berater du kommst. Einige sagen dann, Amt zahlt nicht weil Du ja eine Stelle hast. Und einen Anspruch auf Kinderbetreuung hat man eben ab dem ersten Geburtstag, ob man dann auch eine hat ist eine andere Sache. Die meisten KiGa´s, KiTa´s, Krippen und TaMü nehmen nämlich nur zu August/September neue Kinder an - dann wenn die älteren in die Grundschule wechseln und eben Plätze frei werden. Mein Rat wäre auch, melde auf jeden Fall 2 Jahre EZ an, mit der Option nach Absprache nach einem Jahr wieder TZ zu arbeiten. Dann ist es leichter das 3te Jahr nach Bedarf noch hinten dran zu hängen. Ob Du dann TZ bei deinem eigentlichen AG machst oder dir woanders einen Job suchst ist dann eine Sache welche Du vorher schauen kannst. Und dann schau dich früh nach einer Kinderbetreuung um. Wäre es finanziell nicht so eng, dann könntest du auch das Elterngeld splitten lassen, halte ich aber, wenn es euch eh schon zu eng ist, für utopisch. Ich habe auch ein Jahr daheim genossen dank Elterngeld, bin dann mit TZ eingestiegen von 25-30 Std für 2 Jahre innerhalb der EZ. So hatte ich vollen Kündigungsschutz und war flexibler. Inzwischen arbeite ich, seit unser 3 Jahre alt ist, in Teilzeit von 30-35 Std und das langt auch. Dank Gehaltserhöhung, Freibetrag, AG-Zuschuss und anderen Steuersatz haben ich ähnlich viel raus wie früher mit 40 Std. ist nicht bombastisch, aber ein guter Kompromiss hier für uns. Zumal ich auch privat einiges noch zusätzlich mit rumschleppe.

Mitglied inaktiv - 27.07.2016, 18:21



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