Kann ich die Elternzeit auf Grund von Krankschreibung verändern?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann ich die Elternzeit auf Grund von Krankschreibung verändern?

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe während der Entbindung meines Sohnes im August'16 massive Hirnblutungen erlitten. Ich fiel für 4Tage ins Koma und erlitt einen Schlaganfall. Nach dem Krankenhausaufenthalt kam ich gleich in die Frühreha und blieb danach drei Monate in Reha. Da ich mich nicht auskannte, wie es sich mit Krankheit und Elternzeit verhält, sondern nur wusste "am besten direkt nach der Geburt bzw. 7Wochen vorher einreichen", reichte ich für 2Jahre Elternzeit ein (da ich meine Genesung mit einplante). Nun bin ich, seitdem ich aus der Klinik entlassen worden bin, auf Grund meiner Blutungen und spastischen Hemiparese krankgeschrieben und beziehe Krankengeld von der Krankenkasse seit einem Jahr. Mein Chef weiß über meinen Zustand von Anfang an Bescheid. Nun kam mir der Gedanke, dass ich meine Elternzeit " umsonst ablaufen lasse, so dass ich überlegte, meinem Chef die gesammelten Krankenmeldungen zukommen zu lassen, und mit ihm über eine Änderung meiner Elternzeit spreche. Es wird ja auch anders bei Rentenversicherung angerechnet, oder?Habe ich die Möglichkeit meine Elternzeit "zuruckzuziehen" und diese bis zum "Genesungszeitpunkt" aufzubewahren? Kann mein Chef dieses ablehnen, da er mir die Elternzeit schon bis nächstes Jahr bestätigte. Welche Möglichkeiten habe ich? Ich werde in meinem Beruf weiterarbeiten können. Mein Elterngeld werde ich ab dem 15. Lebensmonat (Dezember 2017) als ElterngeldPlus beziehen müssen, so dass es nicht verfällt. Mein Mann ist momentan meine Haushaltshilfe, die wird von der KK bezahlt. Elternzeit kommt für ihn nicht wirklich in Frage. Ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Hilfe!

von Case am 05.10.2017, 15:59



Antwort auf: Kann ich die Elternzeit auf Grund von Krankschreibung verändern?

Hallo, parallel EG und KG? Während des Elterngeldbezuges führt der gleichzeitige Bezug von Krankengeld zu einer Anrechnung. Es bleiben jeweils 300 € Elterngeld anrechnungsfrei, die Sie zusätzlich zum Krankengeld behalten dürfen. Nachträglich können Sie die EZ nicht ändern Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.10.2017



Antwort auf: Kann ich die Elternzeit auf Grund von Krankschreibung verändern?

Hallo und schön dass soweit wieder genesen bist Was Du schreibst ist allerdings alles gar nicht möglich und irgendwer hat da massive Fehler gemacht. Entweder bist Du in Elternzeit, dann bekommst Du kein Krankengeld, würdest ja auch nix verdienen. Oder Du bist nicht in Elternzeit, dann könntest Du Krankengeld bekommen. Elterngeld ab dem 15. LM starten geht auch nicht. Von daher kann man Dir nix raten, da das so nicht geht...

von Sternenschnuppe am 05.10.2017, 16:58



Antwort auf: Kann ich die Elternzeit auf Grund von Krankschreibung verändern?

Ich drücke auch beide Daumen für deine Genesung. ich kann mir annähernd vorstellen welchen schweren Weg Du bereits gemeistert hast und welcher vor Dir steht da mein Mann nach Hirnblutungen mit Infarkt auch seit 2 Jahren wieder ins leben zurück findet. Aber auch mir stellen sich viele Fragen. mein Rat wäre erst einmal bei der KK nachzufragen welchen genauen Status dort aktuell bei ihnen hast. Den so ganz kann das alles nicht zusammen passen. Wenn Du in EZ wärst zB, müsstest du jetzt EG bekommen - wenn das beantragt wurde. damit kannst du auch nicht erst im 14ten Lebensmonat anfangen, denn dann ist der Anspruch durch. Für EG Plus ab dem 14ten Monat müsstest du jetzt vorher schon welches bekommen. Und Krankengeld gibt es keines wenn Du in EZ bist. Davon ab würde ich dir raten, falls noch nicht geschehen, prüfen zu lassen in wie weit du überhaupt noch grundsätzlich arbeitsfähig bist. Mein Mann zB ist jetzt EU-Rentner, erst einmal befristet (machen die heutzutage eh nur noch), aber da rechnet niemand wirklich damit das er jemals wieder voll arbeiten kann. Einfach weil die Schäden zu massiv sind. Zudem hat er eine Schwerbehinderung - darüber entsprechende Vergünstigungen und zudem bekommt er Pflegegeld. Du wirst irgendwann aus dem Krankengeldbezug herausfallen in nicht all zu ferner Zeit. Und gerade EU-rente wird meistens erst 6 Monate später ausgezahlt. Davon ab könnte das höher sein wie das Krankengeld. IMO solltet ihr euch da dringend beraten lassen welche Optionen in eurem Fall die besten sind - ob das online so möglich ist bezweifel ich doch stark. Auf jeden Fall weiterhin alles Gute.

Mitglied inaktiv - 05.10.2017, 17:40



Antwort auf: Kann ich die Elternzeit auf Grund von Krankschreibung verändern?

@danyshope und sternenschnuppe: wie kommt ihr darauf, dass man EG Plus nicht erst ab Lebensmonat 15 beantragen kann? Im BEEG steht nur, dass es ab LM 15 von Vater und Mutter durchgehend ohne Unterbrechung bezogen werden muss. Es steht nirgendwo, dass man auch die ersten 14 LM nehmen muss (abgesehen von Monaten mit Mutterschutzleistungen, die automatisch als "verbraucht" gelten). Im Elterngeld-Formular für NRW kann man EG Plus sogar bis maximal Lebensmonat 46 beantragen (24 Monate + 4 Partnermonate + 4 Partnerschaftsbonusmonate ab LM 15)! @ Case: Laut Gesetzt kann man die Elternzeit in Fällen besonderer Härte (z.B. schwere Krankheit) vorzeitig beenden, der Arbeitgeber kann dem höchstens aus dringenden betrieblichen Gründen widersprechen.

Mitglied inaktiv - 06.10.2017, 10:28



Antwort auf: Kann ich die Elternzeit auf Grund von Krankschreibung verändern?

unabhängig von EG oder EGplus solltest du deinen Status klären. Entweder bist du krankgeschrieben und erhältst Krankengeld - d.h. du bist eben nicht in Elternzeit. Oder du bist in Elternzeit, kannst dann aber nicht AU sein und KGeld beziehen, da du ja aktuell keiner Arbeit nachgehst. Da ist irgendetwas wirklich schief gelaufen.

von cube am 06.10.2017, 10:52



Antwort auf: Kann ich die Elternzeit auf Grund von Krankschreibung verändern?

Das ist recht simpel, weil EG Plus auch nur eine Splittung des normalen Elterngeldes ist. Heißt, man bekommt monatlich nur die Hälfte an EG, dafür aber doppelt so lange. Und es ist normalerweise eben so das man eben EG bis zum 14ten Lebensmonat genommen haben muss bzw einen Teil des bezuges mindestens in dem Zeitraum liegen muss - darüber hinaus besteht eben kein Anspruch mehr. Ich würde da also ganz genau deshalb mal bei der EG-Kasse nachfragen, nicht das da ein böses Erwachen droht. Mag mich da aber gerne irren. Wäre mal interessant zu wissen. Davon ab müsstest du aber dann spätestens eh die EZ beginnen. Weil du eben nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeiten darfst. Würdest du dann eine Krankschreibung bekommen über den VZ-Vertrag, wärst du auf dem Papier am VZ-arbeiten. Hieße bei deiner Planung also die EZ welche du bereits "verbraucht" hast nachträglich als nicht genommen zu deklarieren und dann in neue EZ zu gehen damit du überhaupt Anspruch auf EG hast. Fraglich ob das so möglich ist. Aber ich gehe eh nicht davon aus das dein derzeitiger Status bei der KK der ist das du dich in EZ befindest - vermutlich hat dein AG diese Meldung nicht weitergereicht. Sonst kann ich mir den Krankenstatus nicht erklären.

Mitglied inaktiv - 06.10.2017, 18:18



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