Frage: Bzgl. weiter unten Kind krank

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Nachfrage, die sich etwas auf das Thema weiter unten Kind krank bezieht. Ich befinde mich derzeit auch in Elternzeit und arbeite bei einem anderen Arbeitgeber auf 450 Euro Basis. Dieser Arbeitgeber hat den § 616 BGB ausgeschlossen, zahlt also die 5 Tage Kind krank nicht. Ich bin nicht familienversichert sondern, aufgrund der Elternzeit, selbst versichert. Würden mir in diesem Fall die 25 Tage (habe 3 Kinder) Kind krank von der Krankenkasse zustehen oder wird hier nur der 450 Euro Job berücksichtigt? Vielen Dank

von Nelie1113 am 23.02.2017, 17:13



Antwort auf: Bzgl. weiter unten Kind krank

Hallo, hier wird nur der Minijob berücksichtigt, den das andere Arbeitsverhältnis ruht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.02.2017



Antwort auf: Bzgl. weiter unten Kind krank

Nein, derzeit bist du (beitragsfrei!) pflichtversichert, befindest dich aber nicht aktiv (wg Elternzeit) in einem sv-pflichtigem Beschäftigungsverhältnis. Somit steht dir auch nicht das Kinderkrankengeld zu. Ähnlich ist es mit deinem eigenen Krankengeld. Wenn du aktuell krank wirst (länger als 6 Wochen), bekommst du ja auch kein Krankengeld von der Krankenkasse. Wenn deine Kinder erkranken muss dein (Neben-)Arbeitgeber dich zwar freistellen, Geld bekommst du dann aber von keinem für die Zeit.

von chrissicat am 23.02.2017, 18:52



Antwort auf: Bzgl. weiter unten Kind krank

Dein Arbeitsverhältnis ruht, d.h. du hast keine Rechte aus dem ruhenden Arbeitsverhältnis. Also auch keine kind-krank-Tage. Es wird nur der 450 Euro Job berücksichtigt, und dort hast du nur Ansprüche aus § 616 BGB.

Mitglied inaktiv - 23.02.2017, 22:18



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