Buggy Gelderstattung geht nicht wegen Gebrauchsspuren

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Buggy Gelderstattung geht nicht wegen Gebrauchsspuren

Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können mir etwas zu meinem Fall sagen. ich habe vor ca. 3 Wochen einen Buggy bei einem Babymarkt online bestellt. Dieser kam 2 Tage später und bei der ersten Ausfahrt habe ich gemerkt, dass das Hinterrad eiert und die vorderen Räder keinen Bodenkontakt haben. Bin ca. eine Stunde damit gefahren. Am nächsten Tag nochmal ca. 2 Stunden und da eierten dann auch die anderen Räder und die Vorderräder zogen nach aussen. Habe dann im Internet recherchiert bei Verbrauchern festgestellt, dass dieses Problem bei dem Kinderwagen wohl häufiger auftritt. Hab dann von meinem 14 Tägigen Rückgaberecht Gebrauch gemacht und den Buggy zurückgeschickt mit Angabe der Mängel. Ich wollte meine 95 Euro wieder haben. Jetzt bekomme ich eine E-Mail mit folgendem Text von diesem Babymarkt: wir haben heute Ihre Rücksendung erhalten. Der Wagen weist erhebliche Gebrauchsspuren auf. Um den Wagen wieder verkaufen zu können müssen wir beim Hersteller einen kompletten Radsatz bestellen, dieser beläuft sich inkl. Versandkosten sowie MwSt. bei 45,00€. Sie haben nun die Möglichkeit den Wagen zurück zu nehmen oder wir berechnen bei der Retourenbuchung die Kosten eines Radsatzes und erstatten Ihnen 49,89€. Bitte teilen Sie uns kurz mit für welche Variante Sie sich entschieden haben, vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen bin jetzt etwas erstaunt, dass sie mir nicht das komplette Geld zurückerstatten. Und was heisst Gebrauchsspuren? Ich muss ja den Wagen testen bevor ich ihn beurteilen kann. Zuhause auf dem Teppich werde ich kaum sehen, dass die Räder eiern. Und bei einem Buggy mit Platikrädern sind Gebrauchsspuren schon nach einer Fahrt sichtbar. Was könnte ich jetzt machen gegenüber dem Babymarkt. Ist das Rechtens was die Verlangen? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort. freundliche Grüße Bibi

von Bibi_33 am 06.06.2011, 23:09



Antwort auf: Buggy Gelderstattung geht nicht wegen Gebrauchsspuren

Hallo, Sie wollen ja nicht vom Vertrag zurücktreten, sondern von Ihrem gewährleistungsrecht nach §§ 433,434, 437, 439 BGB gebrauch machen. Deshalb durften Sie den Wagen natürlich benutzen. Der verkäufer kann jetzt entweder reparieren o umtauschen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.06.2011



Antwort auf: Buggy Gelderstattung geht nicht wegen Gebrauchsspuren

ich möchte mein Geld zurück, da der Wagen meiner Meinung nach Mängel an den Rädern hat und sie sagen er hätte keine Mengel und der Verkäufer möchte die Hälfte einbehalten wegen der Nutzung, weil der den Buggy sonst nicht weiterverkaufen kann und neue Reifen anbringen müsste. Er hat sich bisjetzt geweigert mir das Geld zurückzuüberweisen und mich auf die AGBs hingewiesen, ich bestehe trotzdem auf das Geld zurück. Was könnte ich noch tun? Vielen Dank. Das sind die AGBS auf die sich der Babymarkt beruft. selbstverständlich dürfen Sie den Wagen testen, jedoch nicht wie Sie in Gebrauch nehmen. Der Kunde ist verpflichtet die Ware so zurück zu geben das dieser 100%ig wieder verkäuflich ist, was in diesen Fall nicht gegeben ist. Auszug aus unseren AGB`S: Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Des Weiteren haben Sie als Rückgabegrund angegeben: Qualität nicht wie erwartet. Und nach unserer Überprüfung liegt kein Mangel an den Buggy vor. Somit ist eine Rückzahlung des kompletten Kaufpreises leider nicht möglich.

von Bibi_33 am 07.06.2011, 20:31