Hallo Frau Bader,
ich habe im Mai ein Beschäftigungsverbot vom Arzt ausgesprochen bekommen. Das Attest habe ich gleich meinem Arbeitgeber zugeschickt ( per Einschreiben ). Jetzt hat er sich gestern gemeldet und wollte wissen wo sein Attest bleibt in dem die Schwangerschaft bestätigt und der Geburtstermin steht. Das Attest mit dem Beschäftigungsverbot hat er anscheinend nicht erhalten. Reicht es aus wenn ich meinem Chef nochmal das Attest des Beschäftigungsverbots schicke ( da steht ja auch der Geburtstermin drin) oder muss ich noch extra ein Attest beim Arzt holen ( ich befürchte das Geld seh ich nie wieder )??? Ich gehe sowieso in ein paar Wochen in Mutterschutz. Da bekommt er ja dann auch nochmal ein Attest... Vielen Dank. MfG
von
mikki1976
am 09.07.2013, 16:43
Antwort auf:
Braucht mein Chef ein zusätzliches Attest?
Hallo,
er kann ein zusätzliches Attest fordern, muss hierfür aber auch die Kosten tragen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.07.2013
Antwort auf:
Braucht mein Chef ein zusätzliches Attest?
Ich kann mich irren, aber kann es sein das er kein Attest meint sondern die Schwangerschaftsbescheinigung?
Weil, als bei mir die Schwangerschaft vom Arzt bestätigt wurde, habe ich dafür schriftlich einen Nachweis für den AG bekommen. Diesen mußte dieser auch weiterreichen. Da stand dann auch der voraussichtliche Geburtstermin drauf. Kosten in Höhe von 10 € hat der AG getragen.
Ein beV ist ja völlig aussen vor. Und betrifft zudem ja nicht alle Schwangere.
7 Wochen vor dem ET habe ich dann vom Arzt den Zellet wegen Mutterschaftsgeld für die KK bekommen. Und den dann bei der KK abgeben. Ist aber auch kein Attest.
Ich denke also dein AG meint die Schwangerschaftsbestätigung und kein Attest.
Mitglied inaktiv - 10.07.2013, 11:08