Hallo, ich befinde mich in Elternzeit bis 2018. ich bekomme derzeit nur den mindestbetrag an Elterngeld weil ich nur auf 10 Stunden wöchentlich nach der Geburt meiner ersten Tochter gearbeitet habe auf Minijob Basis. Im 2. Jahr bekomme ich somit nix mehr. Ich habe ein Jobangebote in home Office auf Minijob Basis bekommen. Muss meine Arbeitgeberin zustimmen? Wird das Einkommen dem Mindestbetrag Elterngeld angerechnet? Ich habe ja nur 10 Stunden die Woche für sie gearbeitet und sie braucht im Moment im Home Office niemanden. Mit freundlichen Grüßen
von msdiamond am 13.11.2016, 20:18