Hallo Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und es wurde jetzt (Ende Oktober) eine Schwangerschaft festgestellt. In meinem Vertrag sind Bonuszahlungen vereinbart, die sich nach meinem Umsatz für jeweils drei Monate richten und mir im Folgemonat ausgezahlt werden. Ich habe mir jetzt für die Monate August, September, Oktober einen Bonus erarbeitet, der mir immer im Folgemonat (also November) ausgezahlt werden muss. Nun meine Frage: falls ich jetzt im November ein Beschäftigungsverbot bekomme, habe ich dann trotzdem ein Anrecht auf die einmalige Auszahlung meines Bonus zusätzlich zu dem errechneten Gehalt der letzten 13 Wochen? Immerhin habe ich ja die Leistung tatsächlich erbracht, auch wenn ich im November nicht mehr arbeite, oder? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
von Litz77 am 29.10.2015, 20:15