Frage: Kinderkrankenschein

Hallo Frau Bader, zur Situation, mein Mann geht Vollzeit im Schichtdienst arbeiten. Ich 450 euro. Somit habe ich ja keinen Anspruch auf Geld von der Krankenkasse wenn ich einen Kinderkrankenschein habe. Meinem Mann stehen doch seine 20 Tage zu, oder? Ich gehe an zwei festen Tagen in der Woche arbeiten. Jetzt wurde mir gesagt dass es auch möglich ist meine Tage auf meinen Mann übertragen zu können? Ist diese Aussage richtig? Vielen Dank

von Akira am 23.02.2017, 09:50



Antwort auf: Kinderkrankenschein

Hallo, Sie sind nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt und nahm deshalb keinen Anspruch auf Urlaubstage, insofern lässt sich auch nichts übertragen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.02.2017



Antwort auf: Kinderkrankenschein

Selbst wenn du nur den Mindestlohn verdienst, arbeitest du an zwei Tagen die Woche höchstens 6,25 Std und nicht 8 Stunden. Wenn du mehr verdienst, arbeitest du an diesen Tagen weniger als 6 Stunden. Vielleicht nur 4 oder 5 Stunden? Dein Mann arbeitet Vollzeit im Schichtdienst und verdient noch Schichtzulagen. An Tagen wo er Nachtschicht arbeitet, braucht er keinen Kind-krank-Tag, weil du ja nachts zu Hause bist und dich um das Kind kümmern kannst. Ich weiß nicht ob man von der KK verlangen kann, dass jemand, der nur TZ arbeitet, nicht zu Hause bleibt und statt dessen die viel höhere Lohnerstattung des Ehemanns einfordert. Ich finde das dreist.

Mitglied inaktiv - 23.02.2017, 11:19



Antwort auf: Kinderkrankenschein

Im Minijob zahlt nicht die Krankenkasse, sondern dein Arbeitgeber wird dich bis zu 5 Tage im Jahr unter Lohnfortzahlung freistellen. Die kannst du nicht einfach auf den Mann übertragen. Und wie schon gesagt, du arbeitest sicher keine vollen Tage sondern an den festen Tagen nur Teilzeit. Da ist der Ausfall bei dir viel geringer als bei deinem Mann.

Mitglied inaktiv - 23.02.2017, 11:24



Antwort auf: Kinderkrankenschein

Was ist denn daran dreist? Es ist ja auch immer die Frage was macht der AG mit und was nicht ?!?! Ich weiß auch gar nicht wieviele Kinderkranktage mir zustehen würden bei zwei Tagen in der Woche....8 ?!? Was macht man wenn das Kind öfter krank ist, wieso sollte man "nur" wegen einem 450 Euro Job anders darstehen, da haben ja trotzdem beide Anspruch auf die Tage. Und wenn mein Mann zb von Montags auf Dienstags Nachtschicht hat und ich Dienstags arbeiten muss, kann man dann von ihm verlangen wach bleiben zu müssen?!?! Ob dreist oder nicht, dass war aber auch nicht die Frage, sondern einfach nur was steht uns zu und was nicht.

von Akira am 23.02.2017, 11:24



Antwort auf: Kinderkrankenschein

wie oben schon geschrieben geht es nicht zwingend um den Lohnausfall sondern was macht der AG mit.

von Akira am 23.02.2017, 11:26



Antwort auf: Kinderkrankenschein

Im Minijob stehen dir bis zu 5 Tage zu.

Mitglied inaktiv - 23.02.2017, 11:27



Antwort auf: Kinderkrankenschein

Es besteht für dich ein Rechtsanspruch gegenüber deinem AG. Warum sollte der AG deines Mannes "mitmachen"?

Mitglied inaktiv - 23.02.2017, 11:28



Antwort auf: Kinderkrankenschein

Meinst du jetzt nur die Übertragung oder seine.“normalen“ Tage ? Bei der Übertragung habe ich selbst gestaunt als mir das gesagt worden ist deshalb ja hier die Nachfrage

von Akira am 23.02.2017, 11:34



Antwort auf: Kinderkrankenschein

Und bei zwei Kindern dann 10 Tage ?

von Akira am 23.02.2017, 11:45



Antwort auf: Kinderkrankenschein

Nochmal von vorn. Du hast keine sozialversicherungspflichtige Beschäftiugng und damit keinen Anspruch auf Kind-krank-Tage über die KK. Da du keinen Anspruch hast, gibt es auch gar nichts auf den Mann zu übertragen. In deinem Minijob arbeitest du an zwei festen Tagen aber auch nur Teilzeit, vermutlich 4-5 Stunden pro Tag. In der übrigen Zeit kannst du dein Kind selber betreuen. Genauso wie dein Mann in seinen freien Stunden euer Kind betreuen kann. An deinen festen Tagen hast du grundsätzlich für "bis zu 5 Tage im Jahr" Anspruch auf Lohnfortzahlung über BGB § 616, wenn du ohne eigenes Verschulden aus Gründen die in deiner Person liegen, an der Arbeit verhindert bist. Egal wieviele Kinder du hast.

Mitglied inaktiv - 23.02.2017, 11:58



Antwort auf: Kinderkrankenschein

Die Aussage kam selbst von der KK...daher die Nachfrage weil ich es selbst komisch fand...

von Akira am 23.02.2017, 12:01



Antwort auf: Kinderkrankenschein

Als Minijobber hast Du keinen Anspruch auf eine Bezahlung der Kind-Krank-Tage durch die Krankenkasse. Allerdings stehen Dir grundsätzlich 5 Kind-Krank-Tage zu, die der Arbeitgeber zu vergüten hat. Dieser Anspruch kann zwar arbeitsvertraglich ausgeschlossen werden, dann steht Dir eine Freistellung zu (auch für mehr als die 5 Tage), aber keiner ersetzt Dir den Lohnausfall. Da Du keinen Anspruch auf eine Lohnersatzleistung durch die Krankenkasse hast, gibt es auch nichts, was sich übertragen ließe. Dennoch, ganz prinzipiell: Gesetzlich ist keine Übertragung vorgesehen, aber wenn die AGs und die beteiligten Krankenkassen zustimmen, ist sie möglich.

von Strudelteigteilchen am 23.02.2017, 12:04



Antwort auf: Kinderkrankenschein

von welcher KK kam der Vorschlag? Von der deines Mannes, die das bezahlen soll?

Mitglied inaktiv - 23.02.2017, 12:29



Antwort auf: Kinderkrankenschein

Wenn sie nur einen Minijob hat, wird sie über den Mann versichert sein - also gleiche KK. Ich tippe auf einen Sachbearbeiter mit Halbwissen.

von Strudelteigteilchen am 23.02.2017, 12:35



Antwort auf: Kinderkrankenschein

Falls TZ in EZ wäre sie über ihre eigene KK versichert. Ich tippe auch auf einen inkompetenten Sachbearbeiter.

Mitglied inaktiv - 23.02.2017, 12:54



Antwort auf: Kinderkrankenschein

Dann hätte sie nicht von "DER KK" geschrieben, sondern von "MEINER KK" oder "SEINER KK".

von Strudelteigteilchen am 23.02.2017, 13:06



Antwort auf: Kinderkrankenschein

die TE schrieb: "Meinem Mann stehen doch seine 20 Tage zu, oder? Ich gehe an zwei festen Tagen in der Woche arbeiten. Jetzt wurde mir gesagt dass es auch möglich ist meine Tage auf meinen Mann übertragen zu können?" Dann wußte derjenige nicht, dass die TE keine Tage hat, die sie übertragen kann. Wo nichts zu übertragen ist, kann auch nichts übertragen werden. Es handelt sich folglich um einen Irrtum.

Mitglied inaktiv - 23.02.2017, 13:14



Antwort auf: Kinderkrankenschein

Genau Familienversichert...und ich habe ihm die Situation genauso geschildert und darauf sagte er mir das

von Akira am 23.02.2017, 13:30



Antwort auf: Kinderkrankenschein

Laß Dir das schriftlich geben und dann reiche einen Antrag auf Übertragung ein. Mal sehen, was passiert. Wie gesagt: Bei manchen Krankenkassen ist es möglich, die Tage zu übertragen. Einer Familienversicherung ist es wahrscheinlich auch weitgehend wumpe, ob sie den Lohn des Vater ersetzt oder den Lohn der Mutter - das ist Jacke wie Hose, selbst ein paar Euro Lohndifferenz machen den Kohl nicht fett. Aber es muß ja erstmal überhaupt ein Anspruch da sein. Einen nicht vorhandenen Anspruch kann man auch nicht übertragen.

von Strudelteigteilchen am 23.02.2017, 13:41



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