Bin arbeitssuchend gemeldet und schwanger

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bin arbeitssuchend gemeldet und schwanger

Guten Tag liebe Frau Bader! Zur Zeit bin ich arbeitssuchend gemeldet und im 4. Monat schwanger. Bisher habe ich der Arbeitsagentur meine Schwangerschaft nicht mitgeteilt. Nun stehen aber die ersten Bewerbungsgespräche an und ich habe ehrlich gesagt ein schlechtes Gewissen, wenn ich da in den Gesprächen die Zeit der Leute verschwende. Ich möchte dort auch kein Interesse für nen Job vorheucheln, den ich gar nicht annehmen will, weil ich in ein paar Monaten in Mutterschutz und dann in Elternzeit bin. Ich will die Arbeitgeber ja auch nicht verärgern, oder so, da sie nach der Babypause potentielle Arbeitgeber für mich sind. Wie soll ich nun vorgehen? Erst bei der Arbeitsagentur Bescheid geben, dass ich schwanger bin? Bekomme ich auch Leistungen, wenn ich arbeitslos und nicht arbeitssuchend gemeldet bin? Muss ich mich während der Schwangerschaft aktiv um eine Stelle bemühen? Ich weiß jetzt gar nicht, was ich machen soll. Vielen Dank für ihre Hilfe! Toesken

von Toesken am 20.08.2012, 12:40



Antwort auf: Bin arbeitssuchend gemeldet und schwanger

Hallo, wenn Sie Leistungen von der Agentur beziehen wollen, müssen Sie dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Und das kann man doch auch als Schwangere. Wenn Sie, was ich aus dem Posting herauslese, nicht wirklich einen Job suchen, haben Sie auch keinen Anspruch auf Leistungen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.08.2012



Antwort auf: Bin arbeitssuchend gemeldet und schwanger

hallo klar solltest du bescheid geben ,aber du wirst dich trotzdem weiterhin bewerben müssen,denn auch schwangere frauen sind vermittelbar und können arbiten,das amt wird das weiterhin von dir verlangen!

von CKEL0410 am 20.08.2012, 13:33



Antwort auf: Bin arbeitssuchend gemeldet und schwanger

Solange Du ALG1 bziehen willst MUSST Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und auch AKTIV darum bemüht sein Arbeit zu finden. Ob Du nun schwanger bist oder nicht. Du musst Deine Schwangerschaft nicht verheimlichen, nicht leugnen, aber bereit sein bis zum Mutterschutz zu arbeiten - sonst steht Dir kein ALG1 zu! Ggf. will Dich ein AG auch obwohl Du dann in Mutterschutz und EZ gehst. Gibt es durchaus! Während der Schwangerschaft musst Du Dich auf jeden Fall um einen Job bemühen. Btw: Arbeitslos und nicht arbeitssuchend kann man bei der Agentur für Arbeit nicht sein, dann ist man Hausfrau/Hausmann! Nur nicht arbeitslos und arbeitssuchend, das gibt es! LG Sabine

Mitglied inaktiv - 20.08.2012, 14:41



Antwort auf: Bin arbeitssuchend gemeldet und schwanger

Danke für die Antworten. :) Ich hatte nur irgendwie Angst, dass die Arbeitgeber böse werden, wenn ich da als Schwangere ankomme (was ich ja nicht sagen muss), weil die langfristig jemanden suchen und sicher keine Lust haben im Dezember schon wieder jemand neuen zu suchen. Aber dann werde ich einfach gleich sagen, dass ich schwanger bin und so können die klar entscheiden, ob sie sich auf mich einlassen wollen oder nicht.

von Toesken am 20.08.2012, 16:44



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