Frage: Bezugsdauer

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Mann und ich wollen noch ein weiteres Kind. Bei unserem ersten Kind habe ich auch Elterngeld für 22 Monate bezogen da ich meinen Anspruch teilen habe lassen. Ich habe in dieser Zeit nicht gearbeitet. Nun stellt sich mir die Frage wie das mit der Neuregelung aussieht. Kann ich mir das Elterngeld auch wieder für knapp zwei Jahre bezahlen lassen OHNE zu arbeiten.. Oder ist eine Splitten des Bezugszeitraumes nicht mehr möglich wenn man sein Kind voll betreuen möchte. Danke für die Beantwortung Mfg Melanie Z.

von melaniez am 16.11.2014, 08:35



Antwort auf: Bezugsdauer

Hallo, Sie haben zusammen mit Ihrem Mann noch mehr Möglichkeiten (wenn er auch nehmen will) Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.11.2014



Antwort auf: Bezugsdauer

hi, kannst du, du erhälst allerdings nur noch das Mindestelterngeld von 300€ monatlich (also 150€ Monat bei Aufteilung auf 24 Monate). Gruß

von la-floe am 16.11.2014, 09:20



Antwort auf: Bezugsdauer

Ich habe nun fast wieder zwei Jahre gearbeitet. Das heißt das ich das errechneten Elterngeld wieder wie vorher halbieren. Mein Mann kann aus Beruflichen Gründen nicht frei nehmen. Uns geht es hauptsächlich darum wieder zu halbieren OHNE eine Arbeit nachzugehen. Wenn dies möglich ist wäre wir schon beruhigt

von melaniez am 18.11.2014, 18:47