Guten Tag, gern möchte ich mich zu folgendem Sachverhalt erkundigen: Wenn ich die ersten zwölf Monate nach der Geburt Elterngeld beantrage und in dieser Zeit nicht arbeite, mein Ehemann im Anschluss noch die beiden Partnermonate Elterngeld beantragt und ebenfalls in diesen beiden Monaten nicht arbeitet, ich selbst jedoch nach den zwölf Monaten Elterngeldbezug in Teilzeit während der Elternzeit arbeite, wird dieses Einkommen dann auf den Elterngeldbezug meines Mannes angerechnet oder ist dies vollkommen getrennt voneinander und mein Mann erhält das Elterngeld ohne Abzüge wegen meines Teilzeitverdienstes? Vielen Dank!
von awendt am 08.05.2017, 15:30