Frage: Bezug auf eine andere Frage

http://www.rund-ums-baby.de/recht/Elterngeld-bei-Mischeinkommen_109025.htm Hallo ich wollte keinen separate Frage aufmachen vielleicht können Sie mir/uns ja so helfen. Wir erwarten Ende Dezember unser Baby. Am vergangen Montag waren wir bei der Elterngeldstelle (L-Bank, Karlsruhe) wo uns die Hiobsbotschaft mit geteilt wurde. Das meine Frau da sie dieses Jahr ein klein Gewerbe angemeldet hatte neben ihrem Regulären Arbeitsplatz (Sachbearbeiterin in der Buchhaltung) wird zur Berechnung des Elterngeldes das Steuerjahr 2014 genommen! Was gar nicht geht!!! Das wäre ein Ruin da sie extra noch einen 450€ Job angefangen hat Anfang des Jahres da wir das Baby geplant haben um ein höheres Elterngeld zu erhalten. Mitte des Jahres hat sie dann noch ein paar Tupperware Partys gemacht wofür sie dann ein Kleingewerbe anmelden musste um die Provisionen zu erhalten. Das ging von April 15 bis ca. November 15 allerdings waren das ca. 300€ nur. In ihrer Antwort zu oben genannter Frage (Link: http://www.rund-ums-baby.de/recht/Elterngeld-bei-Mischeinkommen_109025.htm) steht bzw. so versteh ich das, wenn das Gewerbe nicht die 12 Monate vor der Geburt des Kindes komplett bestand wird zur Berechnung ganz normal die letzten 12 Monaten genommen wir haben im April auch noch extra die Lohnsteuerklasse gewechselt. Und wie oben schon erwähnt Kamm jetzt der Große Hammer. Ihre Antwort lässt uns daher wirklich hoffen. Allerdings wäre es super wenn wir einen Rechtlichen anhakte Punkt hätten. Ich bin Rechtsschutz versichert ich könnte versuchen eine Erstberatung also die Kosten dafür über meine Versicherung abrechnen zu lassen. Wäre super wenn Sie uns weiter helfen können und uns mitteilen ob es dafür einen Paragraphen gibt? Da die Dame meinte das es zwar blöd ist aber so wäre es leider. Mit freundlichen Grüßen Ana und Harald

von AnaundHarald am 03.12.2015, 16:56



Antwort auf: Bezug auf eine andere Frage

Schicken Sie mir bitte mal ausfühtrlicher Infos per E-Mail. nicola.bader@kanzleibader.de

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.12.2015



Antwort auf: Bezug auf eine andere Frage

Hallo ihr Zwei, Ich kann Euch nur sagen, wie es bei uns war. Unser Sohn kam am 04.11.14 zur Welt und für das Elterngeld wurde nur das Gehalt von 2013 berücksichtigt. Die Einkommensnachweise in 2014 wurden mir zurück gesendet mit der Aufforderung nur die Einkommensnachweise von 2013 einzuschicken.

von oolaviniaoo am 04.12.2015, 19:11



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Beschäftigungsverbot bei ElterngeldPlus Bezug

Sehr geehrte Frau Bader, zur Zeit beziehe ich ElterngeldPlus ohne weitere Erwerbstätigkeit, da mein Kind erst ab Dezember einen Kita Platz hat und ich keinen Anspruch auf Basiselterngeld habe. Im Dezember werde ich meine Tätigkeit als angestellte Zahnärztin mit 28 Wochenstunden wieder aufnehmen und es bietet sich mir die Möglichkeit Elterngel...


Kann ich den Bemessungszeitraum für das 2. Kind bei Bezug von EG+ verschieben?

Hallo, für unsere Tochter die Mitte Oktober 2021 zur Welt gekommen ist erhalte ich noch bis August 2023 EG+. Während der Elternzeit habe ich ein Kleingewerbe angemeldet und bin aktuell mit unserem 2. Kind schwanger, das im Sommer zur Welt kommen soll. In sämtlichen Foren/Artikeln steht, ein Verschiebetatbestand für den Bemessungszeitraum beim 2....


Ist EG-bezug möglich, wenn erstmals EZ+ EG ab 7. Geburtstag beantragt werden?

Sehr geehrte Frau Bader, auf meine Frage, ob Elterngeldbezug auch noch möglich ist, wenn erstmals Elternzeit für ein Kind ab dem 7. Geburtstag beantragt wird (1. Schuljahr), habe ich bislang keine Antwort im Netz gefunden. Mein Arbeitgeber stimmt einer 1-jährigen Elternzeit zu. Da ich für meine Tochter während der ersten 14 Lebensmonate kein Elte...


Schwanger während Änderungsvertrag im ElterngeldPlus bezug

Hallo, Im Januar wurde meine Tochter geboren. Ab Ende Juni beziehe ich nun ElterngeldPlus (Bis September 2024)und gehe 30 Stunden im Monat arbeiten. Ich verdiene also gute 600 Brutto zum ElterngeldPlus dazu. Mein Partner und ich planen ein zweites Kind. Jetzt zu meiner Frage. Werden die 600 Brutto die ich während des Elterngeldbezuges zuverdiene...


Beschäftigungsverbot bei Bezug von ALG l

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in einer Hochrisikoschwangerschaft und beziehe Arbeitslosengeld l. Ich habe heute von der Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot erhalten. Werde ich weiterhin das Arbeitslosengeld l bekommen oder muss ich einen Antrag auf das Krankengeld bei der Krankenkasse stellen?


ElterngeldPlus-Bezug: Vorzeitig beenden?

Hallo, wir erwarten im April 2024 unser zweites Kind und da wir an unserem jetzigen Wohnort wohl erst ab 2026 einen Krippenplatz haben, würden wir uns gerne die Betreuung bis dahin aufteilen. Mein Mann würde 20h pro Woche arbeiten und ich würde 24h pro Woche arbeiten. Somit planen wir ElterngeldPlus zu beantworten für insgesamt etwa 18 Monate...


Krankengeld Bezug

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Krankengeldbezug während einer Schwangerschaft würde ich gerne wissen, ob die Person weiterhin Krankengeld erhält, wenn sie eineinhalb Jahre vor dem geplanten Ende der Krankmeldung schwanger wird. Des Weiteren würde ich gerne erfahren, welcher Arzt der richtige Ansprechpartner wäre, u...


Bezug Elterngeld mit gleichzeitiger Entlohnung per Übungsleiterpauschal

Sehr geehrte Frau Bader und Community, ich beziehe derzeit Basis-Elterngeld (befinde mich kurz vor Ende meiner Elternzeit) und arbeite gleichzeitig in kleinstmöglichem Umfang für einen Rollstuhlfahrer, werde für diese Tätigkeit per Übungsleiterpauschale seitens meines Arbeitgebers entlohnt. Diese Tätigkeit und dessen Umfang, sowie das anst...


Höhe Elterngeld bei Schwangerschaft im ALG I Bezug & Möglichkeit zur Erhöhung

Sehr geehrte Frau Bader, angenommen eine Frau hat nun die Situation, dass Sie im ALG I Bezug (im Anschluss an Krankengeldzug) nun schwanger geworden ist. Wie verhält es sich nun mit den Elterngeld Leistungen? Stehen Ihr nur das Mindestelterngeld in Höhe von 300€ / Monat zu, wenn Sie im gesamten Bemessungszeitraum von 12 Monaten vor Geburt des K...


Elterngeld Plus Bezug und Arbeitgeberwechsel

Guten Tag  Ich habe eine Frage .. kurz zu meiner Situation: ich bin derzeit schwanger und in Mutterschutz. Davor war ich im Beschäftigungsverbot. Ich habe vor das Elterngeld zu splitten - 6 Monate Basis und 12 Monate Elterngeld plus. Beim Elterngeld plus würde ich gerne 12 Stunden wöchentlich Teilzeit arbeiten. Nach dem Elterngeld Bezug würde i...