Hallo, ich beziehe seit Dezember 2010 Elterngeld. Ich arbeite nicht während des Elterngeldbezugs. Nun erhalte ich von meinem Arbeitgeber eine Einmalzahlung i. H. v. 500 Euro für das Jahr 2010. Die Sonderzahlung wurde im Juli 2011 ausgezahlt. Wird mir nun das Elterngeld gekürzt? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Nina
von inila am 29.07.2011, 09:41