Liebe Frau Bader, erst einmal ein großes Dankeschön für Ihre Mühen. Ich habe schon öfter Rat in ihrem Forum gefunden. Ich bin verbeamtete Lehrerin im Privatschuldienst und momentan in Elternzeit. Ich habe mit meinem Dienstherrn besprochen, zum neuen Schuljahr zurückzukehren. Nun bin ich erneut schwanger. Daraufhin wurde aufgrund eines negativen Titers (Zytomegalie; neue Richtlinien) ein Beschäftigungsverbot für die gesamte Schwangerschaft ausgesprochen. Somit darf ich im neuen Schuljahr nicht unterrichten. Jetzt würde mich interessieren wie ich rechtlich abgesichert bin, bekomme ich trotzdem ab dem neuen Schuljahr bis zum Beginn des Mutterschutzes meine Bezüge? Herzliche Grüße
von nina229 am 23.06.2015, 20:20