Beziehung von Elterngeld in der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beziehung von Elterngeld in der Elternzeit

Ich mache mir schon früh Gedanken um die Elternzeit die ich antreten möchte und habe mit meinem Partner beschlossen nur 1 Jahr in Elternzeit zu gehen. Eigentlich würde ich gern länger in Elternzeit gehen was ich sus finanziellen Gründen nicht tun kann. Wenn ich das richtig verstanden habe würde ich auf 2 Jahre die Hälfte des mir zustehenden Geldes beziehen können. Ich würde ungern mein Kind mit einem Jahr in eine Kita stecken und man ist froh jede einzelne Minute mit dem Kind verbringen zu können. Gibt es eine Möglichkeit die 2 Jahre möglich zu machen ohne finanzielle Einbußen befürchten zu müssen?

von Janine1991 am 20.12.2014, 23:03



Antwort auf: Beziehung von Elterngeld in der Elternzeit

Hallo, meine Vorrednerin hat schon alles beantwortet. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.12.2014



Antwort auf: Beziehung von Elterngeld in der Elternzeit

Tja, das Problem haben wohl fast alle. Folgende Optionen hast du: 1. Du gehst - bei voller Auszahlung - nach dem Elterngeld wieder arbeiten. Halt Vollzeit, Teilzeit oder halt im Rahmen der Elternzeit in Teilzeit. 2. Ihr schaut ob euch das Betreuungsgeld samt Kindergeld zum Verdienst deines Mannes reichen. 3. Ihr laßt prüfen ob euch zum Verdienst deines Mannes (und Punkt2 zusätzlich) noch Hartz4 zusteht, Wohngeld und/oder erhöhtes Kindergeld. Auf 2 Jahre auszahlen lassen würde ich nur, wenn ihr nicht verheiratet seit. Sonst ist das eher unnötig. Dann lieber auszahlen lassen und die andere Hälfte auf das Sparbuch packen, gibt dann wenigstens noch ein paar Cent Zinsen. Und wegen Kita, man muß das Kind nicht in die Kita stecken, es gibt auch Tagesmutter (zu der haben wir uns entschieden) und/oder evtl Großeltern. Ab und zu tun sich inzwischen auch mehrere Mütter zusammen als "Betreuungsgemeinschaft). Und, ich musste nach einem Jahr wieder Teilzeit arbeiten. Aussage des Mitarbeites beim Amt: Sie haben einen Arbeitsplatz und Betreuungsanspruch ab 1nem Jahr, warum sollen wir zahlen? Und ich denke mal, die Option dann Hartz4 zu beziehen, wird mit Sicherheit bei der nächsten gelegenheit gekippt. Seit der Einführung des Rechtsanspruches auf Betreuung gibt es dafür keine Grundlage mehr. Immerhin steht Elternzeit auch nur angestellten Eltern zu, die bisherige "Befreiing" war eher eien Notwendigkeit weil es noch nicht genügend Betreuungsplätze für unter 3jährige gab. Und dank des weiterschreitenden Ausbaus dürfte das wie gesagt nur eine Frage der Zeit sein.

Mitglied inaktiv - 21.12.2014, 10:24



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