Ich hatte bis Mai 2017 bei meinem Hauptarbeitgeber Elternzeit eingereicht, aber seit Januar 2017 Teilzeit im Nebenjob gearbeitet. Elterngeld bezog ich nicht mehr (zuletzt im Dezember 2016 Elterngeld plus). Ab Juni Arbeite ich wieder voll und werde auch eine Nebentätigkeit haben. Wie viel Geld bekomme ich, wenn ich schon ab Mitte Juni ein individuelles Beschäftigungsverbot erteilt bekomme? Ich habe ja noch keine 13 Wochen wieder voll gearbeitet, war aber davor ja beitragspflichtig beschäftigt. Aus welchem Zeitraum berechnet sich dann das Geld während der Beschäftigungsverbotes? Und werden sowohl Einkünfte aus Haupt- und Nebentätigkeit berücksichtigt? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
von Tinana am 26.05.2017, 13:39