Hallo!
Ich hätte eine Frage zum teilweisen bzw. vollständigen Beschäftigungsverbot.
Wie sieht es bei beiden mit der Bezahlung aus. Bezahlt der Arbeitgeber oder muss man einen Antrag bei der Krankenkasse stellen? Ist das in Summe weniger oder gleich viel wie der normale Brutto-Monatslohn? Gibt es durch ein teilweises oder komplettes Beschäftigungsverbot einbußen beim Elterngeld?
Vielen Dank!
von
baby838383
am 02.09.2016, 17:39
Antwort auf:
Bezahlung und Elterngeld bei Beschäftigungsverbot
Hallo,
der AG muss sich darum kümmern.
Sie bekommen vollen Lohn u volles EG.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.09.2016
Antwort auf:
Bezahlung und Elterngeld bei Beschäftigungsverbot
Finanzielle Einbußen hast du bei einem Beschäftigungsverbot keine.
Egal ob teilweises oder volles Beschäftigungsverbot, du bekommst dein normales Gehalt von deinem Arbeitgeber weiterbezahlt.
Der Arbeitgeber bekommt die Kosten von der Krankenkasse erstattet, damit hast du aber nichts zu tun.
Da das Entgelt im Beschäftigungsverbot gleich deinem normalen Entgelt ist, hat dies keine (negativen) Auswirkungen auf das Elterngeld.
von
chrissicat
am 02.09.2016, 17:51
Antwort auf:
Bezahlung und Elterngeld bei Beschäftigungsverbot
Danke für die schelle Rückmeldung!
von
baby838383
am 02.09.2016, 17:59