Nochmal zu meiner Frage: vertraglich wurde für die Zeit nach der Elternzeit nichts geregelt. Im ursprungsvertrag steht nur die Prozentzahl die ich vom Umsatz erhalte, es ist im Vertrag nicht geregelt welche Kunden ich betreue. Habe ich nicht ein Anspruch darauf das zu verdienen was ich im Durchschnitt vor der Elternzeit verdient habe? Das Gehalt unterlag keiner großen Schwankung. Vielen Dank.
von Kornblume2016 am 25.09.2017, 12:43