Liebe Frau Bader,
Ich beziehe derzeit Alg1 und bin Anfang der 12.SSW. Die Mitarbeiterin bei der Agentur für Arbeit hatte mich explizit darauf verwiesen, dass Fragen nach Schwangerschaft im Bewerbungsgespräch nicht zulässig sind und es gut ist, dass man"ja noch nix so deutlich sieht".
Meine eigene Haltung ist ganz klar: ich werde die Schwangerschaft nicht in einem Vorstellungsgespräch verschweigen und so in ein Beschäftigungsverhältnis starten!
Darf ich schon im Bewerbungsschreiben auf die SS hinweisen (schließlich nimmt sich ja jemand Zeit für den Termin)? oder kann mich die Agentur dann sanktionieren? Darf ich es erst im Gespräch erwähnen?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüße!
von
PPIA
am 26.04.2017, 14:35
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Bewerbung und Sanktion
Hallo,
das ist ein Grund für eine Sperre.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.04.2017
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Bewerbung und Sanktion
darfst du das im Anschreiben, im Gespräch wann auch immer du möchtest erwähnen. Ja, wenn dich der Arbeitgeber auf Grund dessen nicht einstellt, hast du ganz klar eine Einstellung verhindert und bekommst eine Sperre. Wenn du ohne das Geld klarkommst, ruf gleich an, wenn die dir den Vorschlag schicken und teile dem Arbeitgeber mit, dass du schwanger bist. Ansonsten würde ich es tunlichst unterlassen.
von
ALF0709
am 27.04.2017, 07:23
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Bewerbung und Sanktion
Wenn du mehr als den Mindestsatz EG bekommen möchtest, wäre es doch schon in deinem Interesse, schnellstmöglich eine Arbeit zu finden, oder?
von
malini
am 27.04.2017, 10:11
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Bewerbung und Sanktion
Vielen Dank, Frau Bader.
Und den anderen auch. Aber ich arbeite noch selbständig dazu, es zählt beim EG das Jahr 2016, nicht die letzten 12 Monate. Das Geld könnte ich natürlich gut gebrauchen, werde dafür aber nicht die restlichen Monate von einem verärgerten Chefarzt und Kollegen das Leben erschweren lassen. Ich werde es im Vorstellungsgespräch sagen, wenn mich ein Arbeitgeber explizit deswegen ablehnt, dann halt Sperre.
von
PPIA
am 28.04.2017, 07:06