Schönen guten Tag!
Ich habe ein Problem, das ein wenig komplexer ist und ich hoffe, sie können mir trotzdem helfen. Ich versuche es in wenigen Worten plausibel zu erklären.
Mein Mann leidet zur Zeit an diagnostiziertem burn out. Es ist ein Umzug an eine andere Dienststelle nötig. Ich persönlich bin zur Zeit beurlaubt wegen fehlender Immunitäten. Ich arbeite in einer Kinderkrippe. Durch den Umzug wird ein wiedereintreten in meine alte Arbeit nicht mehr möglich sein. Der Umzug steht für 1.10. dieses Jahres an.
Meine Fragen:
Wann und wie habe ich es dem Arbeitgeber zu sagen?
Läuft alles weiter mit normalen Mutterschutzangaben usw.? Es wird ja dann spätestens nach Ablauf der Elterzeit eine Kündigung anstehen.
Was hat mich schlimmsten falls zu erwarten?
Vielen Dank für Ihre Antworten im Voraus
Lori
Mitglied inaktiv - 12.07.2009, 18:15
Antwort auf:
Beurlaubung während Schwangerschaft und dienstlicher Umzug des Mannes
Hallo,
Sie beantragen ganz normal EZ. Vorher haben Sie ja ein BV. Und dann ziehen Sie um. Dem AG müssen Sie es noch nicht sagen, es ist aber fair, damit er sich eine neue Kraft suchen kann.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.07.2009
Antwort auf:
Beurlaubung während Schwangerschaft und dienstlicher Umzug des Mannes
Hallo
bei mir ist es ähnlich
und im Grunde eigentlich ganz einfach. Ob und wann Du es Deinem Chef sagst, ist eigentlich egal. Dem kann es theoretisch egal sein, wo Du wohnst.
Da meine Chefin und ich aber ein recht gutes Verhältnis haben, habe ich es einfach vorweg gesagt.
Ich gehe jetzt erstmal ganz normal in die Elternzeit und habe mit meiner Chefin besprochen, daß wir uns zum Ende der Elternzeit zusammen setzen und dann gucken wie es weiter geht.
Ich werde auch definitiv nicht wieder bei meinem AG anfangen können.
Somit bleibt mir dann ja auch nur die Kündigung.
Entweder trittst Du nach der Elternzeit Deine alte Stelle wieder an, oder musst halt selber kündigen.
Mehr Auswahl bleibt ja nicht
LG Diana
Mitglied inaktiv - 12.07.2009, 18:35
Antwort auf:
Beurlaubung während Schwangerschaft und dienstlicher Umzug des Mannes
Hallo!
Danke für Deine Antwort und Meinung dazu! Was ich, glaub ich vergessen habe zu erwähnen zusätzlich, dass sie in meiner letzten Elternzeit mich eher zurckgebeten haben, mit der Option, würde ich nich annehmen, würde ich gekündigt werden, das würde insofern gehen, da es ein Kleinbetrieb ist.
Somit würde die Lage doch schon etwas anderes aussehen, oder?
LG
Tanja
Mitglied inaktiv - 13.07.2009, 08:40