Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet Anfang 2012. Muss mein Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) meinem Wunsch nach einer Teilzeitstelle (20%) nachkommen? Was für Möglichkeiten bestehen, wenn ich noch während der Elternzeit schwanger werde? Kann ich mich dann freistellen / beurlauben lassen? Bin ich dann weiterhin kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversichert? Wie sieht die Situation versicherungstechnisch aus, wenn ich bei einer SS noch während der Elternzeit einem Aufhebungsvertrag zustimme? Danke schon im Voraus. MfG
Mitglied inaktiv - 30.09.2011, 14:53