Betrifft Mutterschutzgeld bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit für d.1.Kind

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Betrifft Mutterschutzgeld bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit für d.1.Kind

Sehr geehrte Frau Bader, zu o.g. Thema habe ich die Suchfunktion dieses Forums benutzt und bin dabei auf folgendes gestoßen: http://www.rund-ums-baby.de/recht/Mutterschaftsgeld-wenn-2-kind-waehrend-elternzeit-kommt_106452.htm In einer Antwort auf die Frage hat eine Forumteilnehmerin eine Atwort vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingefügt. Meine Frage bezieht sich auf folgenden Satz in diesem Brief/dieser Antwort: "Eine Arbeitnehmerin, die während der Elternzeit nicht in Teilzeit arbeitet, erhält, wenn Sie Ihre laufende Elternzeit auf Grund neuer Mutterschutzfristen vorzeitig beendet, während der Mutterschutzfristen (sofern anspruchsberechtigt) Mutterschaftsgeld der Krankenkasse sowie den Arbeitgeberzuschuss bemessen am ursprünglichen Einkommen (Vollzeit). Beendet sie ihre Elternzeit nicht vorzeitig, erhält sie nur das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse." Wo kann ich den entsprechenden Gesetzestext finden der besagt das das Mutterschaftsgeld am ursprünglichen Einkommen zu bemessen ist? Im MuSchg § 14 konnte ich eine entsprechende Formulierung nicht herauslesen. Auf welches Urteil kann ich mich berufen? Ein Zitat von einem Zitat würde im Zweifelsfalle vielleicht nicht ausreichen. Freundliche Grüße Sabelli

von Sabelli am 05.01.2015, 20:25



Antwort auf: Betrifft Mutterschutzgeld bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit für d.1.Kind

Hallo, das ganze ergibt sich doch schon logisch. Man beendet die EZ - damit lebt der alte Vertrag weider auf u man hat grds. Anspruch auf VZ-Lohn. Dann geht man in Mutterschutz und bekommt das, was man ohne BV bekäme - also den VZ-Lohn. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.01.2015



Antwort auf: Betrifft Mutterschutzgeld bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit für d.1.Kind

Ich glaube ich habe es doch im MSchG §14 Satz 1 gefunden: (....) Das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt ist aus den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten, bei wöchentlicher Abrechnung aus den letzten 13 abgerechneten Wochen vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2 zu berechnen(....) Habe ich das so richtig verstanden?

von Sabelli am 05.01.2015, 20:33



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Fragen zum Mutterschutzgeld bei Teilzeit in Elternzeit

Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit und habe nun die Möglichkeit im März in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber anzufangen (vorher Vollzeit). Alternativ könnte ich noch das 3 Jahr Elternzeit anhängen und in Teilzeit in Elternzeit einsteigen. Meine Frage wäre nun, wenn ich währen der Teilzeit in Elternzeit wieder schwanger werden wü...


Berechnung Mutterschutzgeld bei einer Teilzeitarbeit 15 während Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat vor dem ersten Kind Vollzeit gearbeitet und ist nun seit etwas mehr als zwei Jahren in Elternzeit und arbeit 15 Stunden die Woche. Die bestehende Elternzeit würde nächstes Jahr (2017) im September enden. Nun ist meine Frau erneut Schwanger und der Geburtstermin ist am15.01.2017 Besteht die Möglichkeit du...


Berechnung Mutterschutzgeld / davor noch „alte Elternzeit“

Hallo Fr. Bader, Ich befinde mich noch in der 3 jährigem Elternzeit meines ersten Kindes! Diese geht offiziell bis Anfang Februar! Da meine neue Mutterschutzzeit Mitte Januar beginnt habe ich die alte Elternzeit vorzeitig gekündigt! Während der Elternzeit hatte ich eine 40% stelle ... davor 100% Somit habe ich ja nach der Kündigung der E...


Mutterschutzgeld & Elternzeit

Hallo Frau Bader ich arbeite auf 450€ und bin familienversichert. Mein Arbeitgeber würde die 450€ auch in der mutterschutzfrist weiter zahlen. Nach Ablauf der 8 Wochen nach der Geburt werde ich auch direkt wieder anfangen auf 450€ zu arbeiten. Muss ich eine Art schreiben bei der elterngeldstelle/ krankenkasse einreichen? Und muss ich in diese...


Schwanger in Elternzeit, Mini Job und Mutterschutzgeld

Hallo Frau Bader, ich habe leider keine ähnliche Situation hier gefunden, deswegen muss ich die Frage stellen. Ich bin momentan in der Elternzeit. Im zweiten Jahr der EZ habe ich Möglichkeit bei meinem Arbeitgeber auf 450 euro ein paar Stunden von zu Hause aus zu arbeiten. Da ich wieder schwanger bin, werde ich meine bestehende EZ ein Tag vo...


Elternzeit für Kind 3 vorzeitig beenden wegen Mutterschutzgeld für Kind 4

Hallo, ich bin zur Zeit in Elternzeit mit Kind 3 (war geplant bis 01.05.2020) und bin nun mit Kind 4 schwanger. Nach Rücksprache mit dem Jugendamt soll ich nun meine Elternzeit für Kind 3 zum 26.05.2019 beenden (ab da beginnt der Mutterschutz für Kind 4) und dann nach Geburt von Kind 4 wieder Elternzeit für Kind 4 beantragen. Nur so beko...


Mutterschutzgeld und Elternzeit Geld

Guten Morgen. Ich hätte zwei Fragen, wozu ich leider kaum bis nichts Genaueres im Internet finde, und erhoffe mir hier Hilfe zu bekommen. Ich bin derzeit in der 27ssw. Bin seid einiger Zeit krank geschrieben, aufgrund von physischen Problemen. Dadurch auch schon ausgesteuert, bin aber noch bei meinem Arbeitgeber angestellt. Bekomme aber durc...


Mutterschutzgeld nach 3 jähriger Elternzeit- wie hoch?

Hallo Frau Bader, Ich arbeite seit gut einem Jahr in Teilzeit in Elternzeit. Ich habe ursprünglich 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese aber vor Ablauf um 6 Monate verlängert. Nun bin ich erneut schwanger geworden. Meine Überlegung ist nun die Elternzeit bis zum Beginn des Mutterschutzes zu verlängern, weil ich es so verstehe, dass ich in diesem...


Mutterschutzgeld, wenn in Elternzeit den Arbeitgeber gewechselt

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite momentan in Teilzeit in Elternzeit, habe aber in der Elternzeit den Arbeitgeber gewechselt. Jetzt bin ich erneut schwanger und der Muttschutz beginnt in der Elternzeit. Wie ist nun die Berechnungsgrundlage für das Mutterschutzgeld? Wird das Mutterschutzgeld von dem Gehalt meines jetzigen Arbeitgebers berechn...


Mutterschutzgeld nach Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung

Hallo Frau Bader, ich bin im Beamtenverhältnis. Ich habe zwei Kinder und befinde mich aktuell noch in Elternzeit. Ich arbeite während der Elternzeit Teilzeit bei meinem Arbeitgeber, auf 20%.  Mir stellt sich die Frage wie viel Mutterschutzgeld ich bekomme, wenn ich während der noch laufenden Elternzeit schwanger werden würde und entbinde. Be...