Frage: Betriebsübernahme

Sehr geehrte Frau Bader, Während meiner Elternzeit wurde mein Betrieb aufgekauft. Es fand eine Betriebsübernahme statt. Ich weiß, dass Verträge ein Jahr so bestehen müssen wie sie waren (es wurde auch kein neuer Vertrag aufgesetzt). Nun bin ich aus der Elternzeit wieder da und arbeite Teilzeit. Bevor ich anfing wurde mein Gehalt erhöht (mündlich). Jetzt habe ich aber bemerkt, dass mein Teilzeitlohn mit einer 40 stundenwoche berechnet wurde Anstatt mit 38,5 wie es in meinem "alten" Vertrag stand. Nun zu meiner Frage: Die Bezriebsübernahme ist über ein Jahr her. Darf mein jetziger Arbeitgeber mit den 40 Stunden rechnen? Und wenn ja hätte er mir das schriftlich mitteilen müssen bzw einen neuen Vertrag geben müssen, oder darf mein neuer Arbeitgeber nun einfach seine Betriebsüblichen Konditionen anwenden?(es ist kein Tarifvertrag). Und ist mein alter Vertrag in dem Moment erloschen als ich mein Gehalt mit dem neuen Arbeitgeber vereinbart habe? Vielen Dank!!

von maja190186 am 30.09.2017, 23:16



Antwort auf: Betriebsübernahme

Hallo, Es gelten die vertraglich festgelegten Stunden. Beim Lohn kommt es darauf an, ob Sie es beweisen können. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.10.2017