Frage: Betriebliches BV

Hallo Frau Bader, ich arbeite in einer Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche im Sekretariat/Empfang. Ich lasse u.a. unsere Klienten herein, gebe ihnen Dokumente zum Ausfüllen. Meine Kollegen kommen laufend zu mir ins Büro und holen Unterlagen, warten usw. Der Ganz ist extrem schmal, wir haben nur ein innenliegendes WC für alle. Kurz: wir sitzen ziemlich dicht aufeinander und haben täglich einen hohen Klientenverkehr. Mein AG weigert sich, ein BV auszusprechen und verweist auf den Gynäkologen. Ist das so rechtens? Muss ich in die Arbeit, obwohl bei uns im Landkreis der Inzidenzwert von deutlich über 100 liegt und ich täglich mit einer Vielzahl von Menschen zu tun habe? Homeoffice geht aus Datenschutzgründen nicht. Vielen Dank für Ihre Einschätzung.

von LukisMama am 16.04.2021, 17:43



Antwort auf: Betriebliches BV

Hallo, zuständig ist hier der AG, nicht der FA! Im Zweifel prüft das Gewerbeaufsichtsamt. Noch immer ist die Datenlage im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 vergleichsweise gering. Im November 2020 veröffentlichte Studienergebnisse des US-amerikanischen Centers for Disease Control and Prevention zeigen allerdings, dass Schwangere ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf tragen. Zudem kommt es durch das Corona-Virus häufiger zu Frühgeburten und mehr Neugeborenen, die auf einer neonatologischen Intensivstation betreut werden mussten. Allem Anschein nach begünstigen aber auch hier entsprechende Vorerkrankungen wie Diabetes, Adipositas oder Bluthochdruck den schweren Verlauf. Eine Empfehlung, Schwangeren grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot zu erteilen, gibt es vom Robert-Koch-Institut, Deutschlands zentraler Behörde für die Überwachung von Infektionskrankheiten, nicht. Allerdings gilt für Schwangere wie für andere Risikogruppen die unbedingte Empfehlung, Abstand zu wahren. Zudem können sich Schwangere – freiwillig – gegen das Virus impfen lassen. Da es keinerlei Studien zum Risiko einer Impfung gibt, ist jede Entscheidung eine Einzelfallentscheidung aufgrund persönlicher und ärztlicher Einschätzung. Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) hat ausführliche Informationen zu den Risiken des Coronavirus (SARS-CoV-2) für schwangere Frauen und Säuglinge zusammengestellt. Quelle: DAK Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.04.2021



Antwort auf: Betriebliches BV

Homeoffice geht aus Datenschutzgründen nicht? Ich arbeite in einem Krankenhaus in der Patientenversorgung und Kolleginnen von mir sind problemlos im Homeoffice.

von Tigerblume am 16.04.2021, 18:02



Antwort auf: Betriebliches BV

Nein, es geht tatsächlich nicht. Wurde schon geprüft und von der Obrigkeit festgelegt, dass die Tätigkeiten der Beratungsstelle -egal welche- ausdrücklich nicht im Homeoffice ausgeführt werden dürfen.

von LukisMama am 16.04.2021, 18:12



Antwort auf: Betriebliches BV

sogar die Polizei arbeitet teilweise im Home Office. Datenschutz ist kein Hindernis für Home Office. Du hast kein Recht auf ein BV, sondern nur auf zumutbare Arbeitsbedingungen. Überlass dem Arbeitgeber die Entscheidung wie er das hinbekommt. Setz dich mit der Gewerbeaufsicht in Verbindung.

Mitglied inaktiv - 16.04.2021, 18:13



Antwort auf: Betriebliches BV

Wenn der Kreisgeschäftsführer sagt, dass es ausdrücklich untersagt ist, kann ich wohl kaum darauf bestehen. :-/ Der Punkt ist, dass gar nicht versucht wird etwas zu ändern, sondern ich direkt an den Gyn verwiesen werde. Es wird keine Gefährdungsbeurteilung angestoßen, nichts und meine Ärztin sagte, wenn ich arbeiten gehe, dann mach ich das auf eigene Gefahr. Ist das Gewerbeaufsichtsamt denn dafür zuständig?

von LukisMama am 16.04.2021, 18:26



Antwort auf: Betriebliches BV

Ja, wende dich an das gewerbeamt. Die prüfen es dann. Das mit dem Datenschutz ist recht häufig vorgeschoben. Ist halt leichter. Dürfte in deinem Falle auch zutreffen. Ist aber egal, weil du es nicht entscheidest. Nur reine Info.

von Felica am 16.04.2021, 18:35



Antwort auf: Betriebliches BV

Lieben Dank für eure Antworten. Ich würde wirklich sehr gerne weiterarbeiten, weil ich meine Arbeit gern mache und das Homeoffice wäre mir auch recht.

von LukisMama am 16.04.2021, 19:06



Antwort auf: Betriebliches BV

dein gyn ist völlig raus! der darf gar kein bv ausstellen oder sowas. der AG muss. und wenn er das nicht tut, wende dich ans gewerbeaufsichtsamt. corona an sich ist aber kein grund für ein bv oder eine umsetzung.

von mellomania am 16.04.2021, 23:01



Antwort auf: Betriebliches BV

Wenn h o nicht möglich ist, muss der ag alles tun, um dich zu schützen. D.h. abstände schaffen, ffp2 masken für alle, immer, spuckschutz, schnelltestbereitstellung m.e. nach sogar jeden tag, da viel kundenkontakt. In dein büro darfst nur du und je nach qmzahl noch eine/zwei personen. Datenschutz ist der falsche grund für nicht-h o. Wie sollst du denn von zu hause aus die "klienten" reinlassen??? Eher gehören die anderen ins h o, damit sie dir nicht auf der naht kleben. Sprich mal mit dem sicherheitsbeauftragten!

Mitglied inaktiv - 17.04.2021, 08:07



Antwort auf: Betriebliches BV

Also ich sehe auch keine Option für homeoffice. Arbeite an ähnlicher Stelle, viele Kontakte. Homeoffice nicht möglich. Der AG muss für deine Sicherheit durch Spuckschutzwände, Masken bereitstellen und im Raum dürfen nicht zuviele Menschen gleichzeitig sein. Eben die normalen Corona Schutzmaßnahmen wie für alle. Das mit dem Selbst test kommt noch dazu.

Mitglied inaktiv - 17.04.2021, 08:37