Frage: Betreuungsvertrag Kita

Liebe Frau Bader, mein Sohn soll zum11.08.2014 in die Kita. Nun habe ich die zusage von meiner Wunschkita erhalten. Die wollen den Kitagutschein noch diese woche und Vertrag unterschreiben wegen Sommerpause Vor zwei Wochen habe ich mein Kitagutschein abgegeben in einer anderen Kita.. Diese Woche sollte ich den Betreuungsvertrag unterschreiben. Nun rief ich heute/14.07.2014) an und teilte mit das ich kein intresse an ein Platz habe und gern den Kitagutschein ausgehändigt haben möchte. Die Kitaleitung meint der Vertrag liegt auf ihren Tisch ob ich unterschrieben habe oder nicht ich müsse die Kündigungsfrist einhalten somit August doppelt denn zahlen. Ein Vertrag ist mit Abgabe des Kitagutscheins erfolgt. Auch habe sie den Gutschein beim Amt schon eingereicht. Ich rief beim Jugendamt an dort sagte man mir ein Gutschein auf Name meines Sohnes sei noch nicht registriert. Stimmt es das ein Vertrag wegen Abgabe des Kitagutschein erfolgte?! kann ich die Woche ein Betreuungsvertrag abschliesen mit der neuen Kita ohne angst zuhaben doppelt zuzahlen?! Muss man mir mein originalen Kitagutschein aushändigen?! Ich bedanke mich schon in vorraus für ihre Antwort liebe grüsse bis dahin Letty

von Letty74 am 14.07.2014, 12:30



Antwort auf: Betreuungsvertrag Kita

Hallo, Sie haben einen mündlichen Vertag geschlossen. Aber was ist denn das für eine Stadt, wo es keine Warteliste gibt? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.07.2014



Antwort auf: Betreuungsvertrag Kita

Stell Dir einfach mal die Gegenseite vor. Du würdest einem Kunden eine leistung zur Verfügung stellen, dafür anderen Kunden absagen um das mit dir leisten zu können. Und dann sagt der Kunde kurz vor Lieferung ab. Wie würdest Du das ganze aufnehmen? Andere Eltern welche auf diesen Platz abgewiesen waren, haben eine Absage bekommen. Und deshalb evtl gar keinen Platz bekommen, oder einen in einer Einrichtung die deren eigentlichen Wunsch nicht entsprach. Jetzt muß der Kindergarten da für euren Platz Ersatz finden - was auch wo zusättliche Arbeit ist. Mit einem Monat Doppelzahlung bist du da noch fein raus. In anderen Städten kannst Du nur halbjährlich oder gar jährlich kündigen. Ausser im absoluten Sonderfall - was bei euch nicht vorliegt. Und wegen Einreichen, das dauert oft ein paar Werktage bis da die Post wirklich alles durch hat. Auch das muß man berücksichtigen. Gut möglich also das die KiTa das abgebene hat, der Sachbearbeiter das aber noch nicht abgearbeitet hat. Zumal bereits Ferienzeit in einigen Bundesländern ist.

Mitglied inaktiv - 14.07.2014, 19:14



Antwort auf: Betreuungsvertrag Kita

Danke für die rasche Beantwortung In Berlin befindet sich die Kita Lieben grüss Letty

von Letty74 am 14.07.2014, 20:50



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