Frage: Betreuungsunterhalt

Sehr geehrte frau bader Ich habe bereits ein kind. Der vater hat sich vor der Geburt getrennt zahlt allerdings für mich den Betreuungsunterhalt. Jetzt bin ich vor 3 monaten mit meinem neuen partner zusammengezogen. Der unterhalt wird weiter gezahlt was vom jugemdamt für richtig erklärt wurde. Allerdings haben wir uns auf einen geringeren betrag geeinigt. Wie würde sich das jetzt verhalten wenn ich erneut schwanger werde? Würde mit der betreuungsunterhalt weiter zustehen? Da och ja weiterhin das 1. Kind zuhause betreue. Vielen dank im voraus

von Schnuppi276 am 17.10.2016, 13:58



Antwort auf: Betreuungsunterhalt

Hallo, Zunächst ja, bei einer gefestigten neuen Beziehung muss der erste KV nicht mehr zahlen. Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.10.2016



Antwort auf: Betreuungsunterhalt

Bis zum 3. Geburtstag seines Kindes müssten sich das dann die beiden Väter teilen. Anteilig ihres Gehaltes.

von Sternenschnuppe am 17.10.2016, 15:24



Antwort auf: Betreuungsunterhalt

Wann spricht man von einer gefestigten Beziehung? Ich könnte ja theoretisch mur nicht wegen dem 1. Kind arbeiten gehen.

von Schnuppi276 am 18.10.2016, 17:45