Sehr geehrte frau bader Ich habe bereits ein kind. Der vater hat sich vor der Geburt getrennt zahlt allerdings für mich den Betreuungsunterhalt. Jetzt bin ich vor 3 monaten mit meinem neuen partner zusammengezogen. Der unterhalt wird weiter gezahlt was vom jugemdamt für richtig erklärt wurde. Allerdings haben wir uns auf einen geringeren betrag geeinigt. Wie würde sich das jetzt verhalten wenn ich erneut schwanger werde? Würde mit der betreuungsunterhalt weiter zustehen? Da och ja weiterhin das 1. Kind zuhause betreue. Vielen dank im voraus
von Schnuppi276 am 17.10.2016, 13:58