Ich habe im mai 2012 eine tochter geboren. Netto zuvor 1800€. Nach einem Jahr in Elternzeit 30% anteilig gearbeitet fur ein Jahr bei weiter laufender elternzeit mit etwa 800 € netto. Meine Frage : wirde als bemessungsgrundlage fur das betreuungsgeld nach geburt des zweiten kindes das netto vor geburt des ersten kindes oder des zweiten kindes verwendet. Ivh bin alleinerziehend. Der kindsvater ist bei beiden kindern identisch und leistungsfähig. Danke fur die Antwort
von tom6646 am 26.09.2014, 17:34