Frage: betreuungsunterhalt

Ich habe im mai 2012 eine tochter geboren. Netto zuvor 1800€. Nach einem Jahr in Elternzeit 30% anteilig gearbeitet fur ein Jahr bei weiter laufender elternzeit mit etwa 800 € netto. Meine Frage : wirde als bemessungsgrundlage fur das betreuungsgeld nach geburt des zweiten kindes das netto vor geburt des ersten kindes oder des zweiten kindes verwendet. Ivh bin alleinerziehend. Der kindsvater ist bei beiden kindern identisch und leistungsfähig. Danke fur die Antwort

von tom6646 am 26.09.2014, 17:34



Antwort auf: betreuungsunterhalt

Hallo, das Betreuungsgeld ist einkommensunabhängig. Meinen Sie vllt. EG? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.09.2014



Antwort auf: betreuungsunterhalt

Hallo nein ausdrücklich Betreuungsunterhalt durch den Kindsvater. Vielleicht können Sie die Frage darauf hin noch einmal anschauen. Tom6646

von tom6646 am 01.10.2014, 07:30