Liebe Frau Bader,
mein Kind aus voriger,. unehelicher Verbindung besucht eine Hortbetreeung.Der Kindsvater ist hälftig an der Bezahlung der Hortgebühren beteiligt- ich Dezember hatte ich einen Pauschalbetrag der Vereinsgebühren des Hortes über knapp 140 euro erhalten. Die Dame des Jugendamts meinte, der Vater könnte gebeten werden, freiwillig sich daran zu beteiligen (wird er sicher nicht)- Ist das tatsächlich freiwillig, oder kann man die hältige Übernahme der Kosten verlangen.?
Herzlichen Dank
von
m.k-f
am 09.01.2013, 13:30
Antwort auf:
Betreuungskosten
Hallo,
nach herrschender Rechtsprechung sind Hortkosten im Unterhalt nicht enthalten und müssen von den Eltern hälftig geteilt werden.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.01.2013
Antwort auf:
Betreuungskosten
ja, das schon. Die Dame beim Jugendamt, welche sich um die Unterhaltszahlungen kümmert, sagte aber, dass der Vereinsbeitrag, der einmal jährl. fällig ist, nur auf "freiwilliger Basis" eingefordert werden kann (das wird er freiwillig natürlich nicht häftig tragen wollen).
Ich brauche quasi einen Paragraphen o-Ä auf welchen ich meine Forderung beziehen kann, um den Anspruch geltend zu machen. Danke und liebe GRüße
von
m.k-f
am 19.01.2013, 12:22