Hallo Frau Bader,
ich bin jetzt in der 22. Woche schwanger und mache mir schon Gedanken um die Zukunft. Ich bin zur Zeit im Beschäftigungsverbot und beziehe weiter meinen Lohn. Ich würde gern nach der Geburt 1 Jahr Elternzeit nehmen und danach noch ein Jahr zuhause bleiben und das Betreuungsgeld in Anspruch nehmen. Da das Betreuuungsgeld "nur" 150 € beträgt, wollte ich wissen, ob ich zusätzlich noch Arbeitslosengeld 1 oder Arbeitslosengeld 2 beatragen kann. Mein Mann arbeitet zwar, aber das Geld würde hinten und vorne nicht reichen.
Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.
von
Sunflower
am 21.10.2014, 09:56
Antwort auf:
Betreuungsggeld und zusätzliche Unterstützung??
Hallo,
wenn Sie das Kind betreuen, stehen Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung u bekommen kein Arbgeld I - oder meinen Sie anteilig, weil Sie TZ arbeiten wollen? Aber wo bleibt dann das Kind?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.10.2014
Antwort auf:
Betreuungsggeld und zusätzliche Unterstützung??
Für ALG1 muss man arbeiten wollen und vor allem Kinderbetreuung nachweisen.
ALG2 ist für den absoluten Notfall.
Du hast ja eine Arbeit.
Wenn es nicht reicht, dann kannst Du doch nach einem Jahr in Teilzeit arbeiten gehen.
von
Sternenschnuppe
am 21.10.2014, 10:23