Hallo! Wir wohnen in Bayern und da gibt es ja noch das Betreuungsgeld, soweit ich weiß? Bei unserem 1. Kind hatte ich leider zu spät gelesen, dass man das Betreuungsgeld auch vor dem 12. LM beantragen kann, wenn die 14 EG-Monate zu diesem Zeitpunkt bereits aufgebraucht sind und das Kind nicht fremdbetreut ist. Wenn ich mir das EG für Kind 2 nächstes Jahr jetzt als EG-Plus auszahlen lasse, was gilt dann als EG Monate? Nur die Basismonate oder die gesamte Zeit in der ausgezahlt wird? Sprich, wenn vor dem 12. LM bereits 14 EG-Monate insgesamt verbraucht sind (jetzt mal unabhängig von der Auszahlungsweise), kann man dann Betreuungsgeld beantragen? Vielen Dank Lilly
Mitglied inaktiv - 16.12.2015, 13:42