Sehr geehrte Frau Bauer,
Ich werde ab nächstes Jahr März wieder arbeiten bis dato bekomm ich Betreuungsgeld und aufstockend ALG II.
Nun habe ich durch viel Glück kurzfristig zum August einen Kindergarten Platz für meine unter 3Jährige bekommen.
Was muss ich beachten? Wie sieht es mit dem Betreuungsgeld aus?
von
BiMH
am 10.07.2016, 13:32
Antwort auf:
Betreuungsgeld und Kita
Hallo,
dann fällt das Betreuungsgeld weg.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.07.2016
Antwort auf:
Betreuungsgeld und Kita
Super, das ist doch toll.
Das Betreuungsgeld fällt dann weg. Das musst Du melden, da der Platz ja staatlich gefördert ist.
Hast Du noch einen Arbeitgeber ? Da könntest Du dann eher zurück.
Kann er Dich nicht einsetzen kannst Du dann mit Betreungsnachweis auch ALG1 beantragen.
von
Sternenschnuppe
am 10.07.2016, 13:41