Hallo,
der Kinderkrippen-Vertrag endet am 31.07. und der Kindergarten-Vertag startet erst am 11.09.
Besteht für diesen Monat ohne öffentliche Betreuungsstelle, den ich ja tatsächlich auch selber betreuen muss, Anspruch auf das bay. Betreuungsgeld? Es wurde vor der Kinderkrippenzeit bereits Betreuungsgeld bezogen.
Schöne Grüsse
Thomas
von
thwa
am 03.05.2017, 09:33
Antwort auf:
Betreuungsgeld bei Unterbrechung Kindergarten
Hallo,
das kommt darauf an, wie alt das Kind dann ist und wie lange Sie schon Betreuung Geld bezogen haben.
Die Voraussetzungen finden Sie hier:
http://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/zbfs_intranet/produktgruppe_i/formulare/betreuungsgeld_flyer.pdf
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.05.2017
Antwort auf:
Betreuungsgeld bei Unterbrechung Kindergarten
Das Kind ist natürlich zum fraglichen Zeitraum noch keine 36 Monate und es wurde auch noch keine 22 Monate Betreuungsgeld bezogen.
Es geht mir lediglich um die kurze "Pause" zwischen zwei öffentlich bezuschussten Betreuungsplätzen.
Die Dame vom ZBFS Service-Telefon war der Meinung dass sowas wie "Sommerferien" zu behandeln wäre und daher kein Anspruch besteht.
Aber es existiert ja für den fraglichen Zeitraum tatsächlich kein Vertrag.
von
thwa
am 03.05.2017, 13:04