Frage: Betreuungsgeld ab 13 oder 15 LM

Hallo Frau Bader Ich habe bezueglich des Betreuungsgeldes eine Frage. Den Antrag auf Elterngeld stellte ich fuer 14 Monate, bekam jedoch nur 12 bewilligt da der KV das Sorgerecht mit mir teilt. Wir leben nicht zusammen und er nahm auch keine Elternzeit da er ALG.2 Empfaemger ist. Nun gehe ich ab dem 12 LM meines Kindes wieder arbeiten und wuerde gern das Betreuungsgeld in Anspruch nehmen, entnahm jedoch dem Antrag das dieses erst ab dem 15LM gewarhrt wird. Ich steige nicht wirklich durch welche Ausnahmeregelungen es gibt. Liegt es daran dass ich mir das Sorgerecht mit dem KV teile das mir nur die 12 Monate Elterngeld zustanden und habe ich dadurch auch erst ab dem 15 LM Anspruch auf Betreuungsgeld oder fasst eventuell eine Ausnahmeregelung?.Das Kind lebt ja bei mir und ich erziehe es alleine. Vielen lieben Dank, Neelie

von Neelie am 28.11.2014, 16:20



Antwort auf: Betreuungsgeld ab 13 oder 15 LM

Hallo, Wenn die Eltern das ihnen zustehende Elterngeld bereits vollständig in Anspruch genommen und damit verbraucht haben, kann Betreuungsgeld schon vor dem 15. Lebensmonat des Kindes bezogen werden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.12.2014



Antwort auf: Betreuungsgeld ab 13 oder 15 LM

Wer betreut denn das Kind während Du arbeitest?

von Andrea6 am 28.11.2014, 17:20



Antwort auf: Betreuungsgeld ab 13 oder 15 LM

Das Kind ist bei meiner Mutter. Muß auch nur bis Januar arbeiten da ich dann in den neuen Mutterschutz gehe und bekomme ggf. in zwei Wochen ein BV wegen neuer SS.

von Neelie am 28.11.2014, 17:28



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