Hallo Frau Bader Ich habe bezueglich des Betreuungsgeldes eine Frage. Den Antrag auf Elterngeld stellte ich fuer 14 Monate, bekam jedoch nur 12 bewilligt da der KV das Sorgerecht mit mir teilt. Wir leben nicht zusammen und er nahm auch keine Elternzeit da er ALG.2 Empfaemger ist. Nun gehe ich ab dem 12 LM meines Kindes wieder arbeiten und wuerde gern das Betreuungsgeld in Anspruch nehmen, entnahm jedoch dem Antrag das dieses erst ab dem 15LM gewarhrt wird. Ich steige nicht wirklich durch welche Ausnahmeregelungen es gibt. Liegt es daran dass ich mir das Sorgerecht mit dem KV teile das mir nur die 12 Monate Elterngeld zustanden und habe ich dadurch auch erst ab dem 15 LM Anspruch auf Betreuungsgeld oder fasst eventuell eine Ausnahmeregelung?.Das Kind lebt ja bei mir und ich erziehe es alleine. Vielen lieben Dank, Neelie
von Neelie am 28.11.2014, 16:20