Hallo, Ich habe Elterngeld für 12 Monate beantragt und erhalten. Keine Partnermonate etc. Nun möchte ich das Betreuungsgeld dass es in Bayern ja wieder gibt eigentlich direkt im Anschluss an das Elterngeld - also ab dem 13. Lebensmonat beantragen. Laut Amt geht das in meinem Fall erst ab dem 15. Lebensmonat des Kindes. Die Begründung war "nur wenn der Partner auch Elterngeld bekommen hat darf man ab dem 13. Monat beantragen". Für mich klingt das unlogisch da ich ja zwischen 12. und 15. LM gar kein Geld bekomme und bei denjenigen die Partnermonate nehmen eh schon 2 Monate länger Elterngeld gezahl werden plus 2 Monate früher Betreuungsgeld. Wie sehen sie dass? Gibt es eine Möglichkeit das Betreuungsgeld früher zu beantragen? Vielen Dank Karin Lachs
von malu2016 am 02.03.2017, 10:32