Betreuungsanspruch für das 1. Kind während Mutterschutz für das 2. Kind

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Betreuungsanspruch für das 1. Kind während Mutterschutz für das 2. Kind

Guten Tag Frau Bader, ich hoffe ich bin hier richtig. Ende Juni erwarten wir unser 2. Kind. Unsere "Große" wird derzeit von einer Tagesmutter betreut und soll ab dem 1.8.2019 in den Kindergarten gehen. Genau dann schließt der Kindergarten aber für 3 Wochen in den Sommerferien. Schon Ende Juli hat die Tagesmutter Urlaub. Die Große wäre also insgesamt 5 Wochen zu Hause. Ich bin in diesem Zeitraum noch im Mutterschutz (nach der Geburt). Mein Mann ist Selbstständig, 5 Wochen Urlaub können wir uns nicht leisten, die Großeltern wohnen zu weit weg um "mal eben" mit zu helfen. Die Tagesmutter würde die Betreuung für diese 3 zusätzlichen Wochen übernehmen, das Jugendamt hat meinen Antrag auf Verlängerung aber abgelehnt. Mit der Begründung, das der Betreuungsbedarf durch mich gedeckt ist. Leider finde ich in den Gesetzen, im Internet und Foren keinen Hinweis zu diesem Fall. Einer befreundeten Familie wurde die Verlängerung genehmigt, da beide Elternteile in dieser Zeit keinen Urlaub nehmen können. Ich würde gerne wissen wie hier die Rechtslage ist bzw. wo ich mich darüber informieren kann? Vielen Dank vorab! MfG reb0

von reb0 am 20.02.2019, 20:23



Antwort auf: Betreuungsanspruch für das 1. Kind während Mutterschutz für das 2. Kind

Hallo, ein Anspruch besteht, wenn Betreuungsbedarf besteht. Da Sie zu Hause sind sehe ich es wie die Gemeinde. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.02.2019



Antwort auf: Betreuungsanspruch für das 1. Kind während Mutterschutz für das 2. Kind

Ich musste den Text dreimal lesen und kann mir meinen Kommentar nicht verkneifen. Ihr bekommt also vor den Sommerferien ein zweites Kind und möchtet das erste auf jeden Fall in den 8 Wochen nach der Geburt fremdbetreut haben, obwohl Kindergartenferien sind, und alle Eltern ihre Kinder bei sich haben? Ist es nicht das normalste auf der Welt, ein Kind zu bekommen und als Familie zu Hause zusammen zu leben, mit den älteren Kindern und dem Neugeborenen? Wohl gemerkt, es geht ja nur um 3 Wochen, vermutlich zum Ende der 8 Wochen Mutterschutzfrist! Die Mutterschutzfrist ist nur im beruflichen Kontext eine Schutzfrist, nur bei angestellten Müttern (sowie Beamtinnen), die unter das MuSchG fallen. Für alle anderen gibt es keine Schutzfristen. Die Mutterschutzfrist umfaßt nicht die privaten und familiären Belastungen.

Mitglied inaktiv - 20.02.2019, 20:35



Antwort auf: Betreuungsanspruch für das 1. Kind während Mutterschutz für das 2. Kind

Ich habe das mehrfach geschafft und hätte mir eine solche Frage im Traum nie gestellt. Kinder gehören doch zu uns! Und die Großeltern oder Geschwister kann man ja auch mal fragen, ob sie aushelfen können.

Mitglied inaktiv - 20.02.2019, 20:38



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Verstehe ich nicht, Du bist doch zuhause. Warum da dann so ein Thema drum machen. Wäre anders wenn du auch arbeiten müsstest, dann würde ich das verstehen. Zumal ich das Problem kenne, hatten wir vor ein paar Jahren auch, waren sogar über 6 Wochen, weil erst 3 Wochen Urlaub TaMu, dann noch KiGa geschlossen, dann erst spätere Eingewöhnung weil erst die hausinternen Krippenkinder Eingewöhnung hatten. Im Sommer wie Kind Groß von KiGa in die Schule wechselten hatten wir mit nur 4 Wochen da richtig Glück. wer berufstätig ist hat dann wirklich ein Problem, aber in deinem Fall ist das ja nicht gegeben. Warum sollte also wer dafür aufkommen? Mit ET Ende Juni bis du dann im August ja noch nicht mal mehr im Wochenbett, sollte also locker zu stemmen sein. Immerhin habt ihr euch doch für 2 Kinder entschieden, da sollte das nun wirklich das kleinste Problem sein. Was glaubst du was passiert wenn euer Kind irgendwann von KiGa in die Schule wechselt? Je nachdem wann die bei euch beginnt und wann der KiGa Schließzeiten hat, dürfte das Problem wieder auftreten. Nur das du dann sicherlich wieder arbeiten musst. Was wenn dann jedes Jahr 6,5 Wochen Sommerferien plus die anderen Ferienzeiten abzudecken sind? Nicht überall gibt es eine Ferienbetreuung.

von Felica am 20.02.2019, 20:56



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"Obwohl Kindergartenferien sind, und alle Eltern ihre Kinder bei sich haben." Da wir gerade wieder beim Meinungsaustausch sind und nicht bei der Rechtsberatung, senfe ich auch mal mit :-) Wir Rabeneltern haben einen Kindergarten ausgewählt, der keine Schließzeiten hat. Lediglich an Brückentagen ist zu. Ich bräuchte im Wochenbett mit Schreibaby und Wochenfluss, Dammschnitt oder Kaiserschnittnarbe auch kein Kleinkind 24/7 zu Hause, daher kann ich die Fragestellerin mit ihrem Anliegen total verstehen. Weniger Urteil und mehr Beratung bitte. @Fragestellerin: Ich habe null Ahnung bzgl. der Rechtslage. Sorry...

von HeyDu! am 20.02.2019, 20:57



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Warum nimmt dein Partner in dem Zeitraum keine Elternzeit? Würde sich doch anbieten...

von bellis123 am 20.02.2019, 21:20



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du hast doch keinen urlaub bzw. musst welchen nehmen, du bist eine mutter, die ein zweites kind bekommt und zuhause. ich verstehe den aufriss nicht. dein mann könnte elternzeit nehmen um dich zu unterstützen. bei mir war kind 1 noch monate zuahuse als kind 2 kam...wäre nie auf die idee zu kommen, da betreuung zu fordern...

von mellomania am 20.02.2019, 21:36



Antwort auf: Betreuungsanspruch für das 1. Kind während Mutterschutz für das 2. Kind

Ich verstehe es echt nicht: ich habe auch im Juni mein drittes Kind entbunden und hatte im August dann drei Kinder in den Ferien daheim zwischen 0 und 4. Nicht im Traum wäre mir eingefallen, unsere Kinder in der Ferienbetreuung abzugeben (was möglich gewesen wäre), wenn ich zu Hause bin. Die Großen haben es genossen, dass wir mit dem Kleinen viel gekuschelt haben, wir lagen auf einer Decke im Schatten, nebenan war das Planschbecken - es war einfach nur entspannt und schön! Grade im Sommer gibt's so viele Möglichkeiten, zu Essen ohne viel Aufwand und Geschirr zu haben. Bei schönem Wetter viel raus gehen, dann fällt daheim nicht viel Arbeit mit Aufräumen an. Wenn Freunde zum Spielen kommen, ist bei uns auch alles entspannt, da die Kinder schön spielen und wenig Arbeit machen. @HeyDu: nichts gegen euch, aber bei uns gibt es Kinder, die würden ohne Schließzeiten max. 2 Wochen im Jahr zu Hause bleiben - welchem Arbeitnehmer würden 2 Wochen Urlaub reichen?!? Deswegen bin ich für diese Kinder froh, dass unser Kindergarten 5 Wochen im Jahr wirklich zu hat. Da haben die Eltern Urlaub und bringen das Kind in die Betreuung, um sich zu erholen. Dem Kind gestehen sie diese aber nicht zu

von malini am 20.02.2019, 21:50



Antwort auf: Betreuungsanspruch für das 1. Kind während Mutterschutz für das 2. Kind

@malini Da magst Du bei einigen Familien Recht haben. Es gibt auch Eltern die fliegen ohne ihr 2-jähriges Kind in den Urlaub. Wir fliegen/fahren im Schnitt 2-3 x im Jahr in den Urlaub. Meist zwischen 16 und 21 Tage. Oft hat unser Kind nur eine 3-4 Tage Woche in der Kita. Zeit ist für uns Luxus. Luxus ist aber auch, dass die Kita eben nicht bestimmt wann... uns war das enorm wichtig um Familie und Jobs vereinbaren zu können. Man muss akzeptieren, dass Familien ihren eigenen Weg festlegen. Ob einem das schmeckt oder nicht... Wenn ich an unser erstes süßes Schreibaby denke und an meine Verzweiflung, mit noch einem Kleinkind hätte man mich einweisen können, ganz ehrlich :-) Nicht jeder hat das Glück einen passenden Babysitter zu finden und die Fragestellerin schreibt, es ist keine Familie in der Nähe. Da fällt mir ein... @Fragestellerin Habt ihr einen Babysitter? Der könnte Dich vielleicht stundenweise unterstützen. Nicht die Lösung die Du suchst aber eine... Haushaltshilfe, falls die Geburt nicht komplikationslos verläuft? Wann genau kommt denn vermutlich das Kind?

von HeyDu! am 20.02.2019, 22:09



Antwort auf: Betreuungsanspruch für das 1. Kind während Mutterschutz für das 2. Kind

oder möchtet ihr das auch noch bezahlt haben? die tagesmutter kann doch, dann bezahle sie und dein kind ist betreut obwohl du zuhause bist. muss man nicht verstehen...wo ist das problem wenn sie doch zeit hat?

von mellomania am 20.02.2019, 22:22



Antwort auf: Betreuungsanspruch für das 1. Kind während Mutterschutz für das 2. Kind

Mellomania, die Frage ist darf die Tagesmutter. Ist sie im Bedarfsplan der Stadt und die Stadt braucht den Platz für ein anderes Kind dessen Eltern arbeiten, dann nützt es gar nichts ob die Tagesmutter theoretisch würde... Kann nur die Fragestellerin beantworten.

von HeyDu! am 20.02.2019, 22:26



Antwort auf: Betreuungsanspruch für das 1. Kind während Mutterschutz für das 2. Kind

Vielen Dank für all diesen unqualifizierten Müll, den einige explizit nicht angesprochene Übermenschen hier ablassen, ohne auch nur annähernd genug Infos über meine Situation zu haben und ohne meinen Beitrag komplett gelesen zu haben. Andernfalls kann ich mir wertvolle Vorschläge wie die Elternzeit meines Mannes, einspringende Familie oder der glorreiche Vergleich zu irgendwelchen großen Kindern, die alleine mit irgendwelchen Freunden spielen nicht erklären. Auch der Vergleich zu späteren Ausfallzeiten von KiGa oder Schule ist total angebracht, da die Betreuung eines Neugeborenen und einer 21/2 Jährigen ja genau so ist wie die Betreuung von einem Schulkind und einem KiGa Kind. Auch wenn ich noch immer nicht nachvollziehen kann was für ein Leben man führen muss, wenn man nichts besseres zu tun hat als jemandem, der einen nicht fragt, den man nicht kennt und der eine Frage zu einem völlig anderem Thema gestellt hat (Rechtslage!!) erstmal zu belehren und zu erzählen wie Scheiße sie ist, habe ich wenig Lust darauf mich weiter zu rechtfertigen, weshalb ich das Thema hier nun Ruhen lasse. @HeyDu, dir möchte ich für dein Verständnis danken und zumindest für den Versuch, mein Anliegen konstruktiv zu beantworten. Unsere Erfahrungen nach der ersten Schwangerschaft gehen wohl in eine ähnliche Richtung, trotzdem möchte ich darauf aus o.g. Gründen jetzt nicht weiter eingehen. Im übrigen bin ich sehr froh darum, ganz im ernst, dass meine Tochter lebendig und aktiv genug ist um nicht stundenlang mit Ihrer Mum und einem Baby auf einer Decke liegen und zu kuscheln und dabei die Wolken anzugrinsen.

von reb0 am 21.02.2019, 01:25



Antwort auf: Betreuungsanspruch für das 1. Kind während Mutterschutz für das 2. Kind

Du hast aber keinen Rechtsanspruch, weil auch der Gesetzgeber keinen Bedarf sieht. Dein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ist gedeckt, erst TaMu bis 31.07, dann nahtlos KiGa ab 1.08. Schließzeiten sind Sache der Eltern eine Lösung zu finden, einen Anspruch auf eine mögliche Ferienbetreuung hat man in so gut wie allen Gemeinden nur wenn man berufstätig ist. Da du dann nicht mehr im Mutterschutz bist oder so gut wie raus, bist du in EZ, also nicht berufstätig. So wertet der Gesetzgeber nämlich den Unterschied zwischen Mutterschutz und Elternzeit. Außer du geht nach dem Mutterschutz wieder arbeiten, aber dann bräuchtet ihr ja eine Lösung für den Säugling. Recht simpel und auch die Erklärung warum eure Bekannten eine Betreuung bekommen haben und du nicht. Die Ferienplätze sind in aller Regel derartig in der Minderzahl, das sie wirklich als absolute Notlösung vergeben werden wenn es wirklich gar keine andere Betreuungmöglichkeit gibt. Darunter fallt ihr aber nun einmal nicht. Müsst ihr halt selbst finanziell das ganze stemmen, damit wär euch ja auch gedient. Werdet ihr ja eh benötigen, oder wer soll für die Große die Eingewöhnung übernehmen? Hier dürftest du keinen Säugling dafür mitnehmen in den KiGa. Oder meinst du du gehst am ersten Tag nach den KiGa-Ferien da hin, gibst Kind Groß ab und dann wieder nach Hause? Ernsthafte Frage, denn du mutest ihm auch zu evtl über die Ferien von einer fremden Person betreut zu werden. Dann direkt die nächste neue Sache, das ganze wenn gerade Mama daheim nur für Säugling da ist. Dein Mann kann zwar keine EZ als Selbstständiger nehmen, der Hinweiß war wirklich daneben, sehr wohl aber einen Teil seines Verdienstausfalls dann über das EG abmindern wenn er nachweist das er seine Selbstständigkeit für mindestens 2 Lebensmonate auf einen Umfang von unter 30 Std die Woche einschränkt. Machen andere auch. Insofern könnte er dich sehr wohl unterstützen wenn man es von der Seite aus betrachtet. Ob es vom Arbeitsaufwand her geht oder er es will, müsst ihr schauen. Wäre aber doch klasse gerade den Sommer und vor allen wenn der Große wegen der Geburt eines jüngeren Geschwisterchen mit ziemlicher Sicherheit schon dran zu arbeiten hat, ihm dann Exclusivzeiten mit Papa zu gönnen. Dürfte dem Großen auch eher zugute kommen als jede andere Lösung.

von Felica am 21.02.2019, 07:19



Antwort auf: Betreuungsanspruch für das 1. Kind während Mutterschutz für das 2. Kind

Darf die TaMu mit Sicherheit nicht. Den das hieße das ein Kind mit einem Rechtsanspruch nicht betreut werden könnte. Der Rechtsanspruch der TE ist vollumfänglich abgedeckt, erst bis zum 31.07 TaMu, ab dem 1.08 dann KiGa. Sie hat also nahtlos einen Betreuungsplatz. Das die TaMu erst Urlaub hat und dann der KiGa ist wie man so schön sagt, persönliches Pech. da müssen Eltern selbst Vorsorge tragen für. Notfalls eben über einen der teuren Ferienhortplätze die aber in den allermeisten Gemeinden extrem selten sind. Weil eben so wenig da sind, stehen die nur Familien zu die einen echten Bedarf haben, wo also beide Eltern berufstätig sind. Hier ist die Mutter eben nicht berufstätig, denn der Mutterschutz ist dann schon vorbei oder so gut wie. Sie befindet sich also in der EZ, Argument Wochenbett zieht da also auch nicht mehr. Das sie innerhalb der EZ arbeitet oder das plant direkt nach dem Mutterschutz schließe ich jetzt mal aus. Sie könnte ja selbst jemanden einstellen der das Kind betreut, diese Option hat sie. oder der Vater unterstützt doch und deckt einen Teil des Einkommensverlustes über das EG. Haushaltshilfe über die KK dürfte über 6 Woche nach Geburt auch kein Thema mehr sein, da muss es schon schwerwiegende medizinische Gründe für geben. Was das ganze psychisch mit dem großen Kind machen dürfte, anderes Thema.

von Felica am 21.02.2019, 07:26



Antwort auf: Betreuungsanspruch für das 1. Kind während Mutterschutz für das 2. Kind

Felica Nichts anderes schrieb ich doch, nur nicht ausführlich. Es war Mellomanias Vorschlag und ich denke eben auch die Wahrscheinlichkeit ist gering, dass der Platz nicht anderweitig gebraucht wird :-)

von HeyDu! am 21.02.2019, 07:37



Antwort auf: Betreuungsanspruch für das 1. Kind während Mutterschutz für das 2. Kind

Bei deiner Reaktion, reb0, zuckt man echt zusammen. So viel Boshaftigkeit, so viel Agression hast du drauf? Hier schreiben einige erfahrene Mütter, die das ganze x-fach durchlebt und sich in der Mutterrolle bewährt haben, und du spuckst ihnen ins Gesicht? Man kann nur mutmaßen, dass du mit der Erziehung überfordert bist, und von daher dein Kind auch in den Ferien fremdbetreuen lassen musst - wenn du mit dem Kind auch so umgehst, wenn es Dinge tut, die dir nicht gefallen. Anhand dessen was du schriebst, ist dein Wunsch nach Fremdbetreuung in den Ferien nach der Geburt nicht nachvollziehbar. Du hast nicht geschrieben, dass du behindert bist, dass du mit der Erziehung überfordert bist, dass du eine schwierige Geburt mit schweren gesundheitlichen Einschränkungen erwartest. Oder dergleichen. Du bist einfach nur die typische Generation Z. Fordern bis zum geht-nicht-mehr.

Mitglied inaktiv - 21.02.2019, 08:18



Antwort auf: Betreuungsanspruch für das 1. Kind während Mutterschutz für das 2. Kind

Dein Mann ist Selbstständig und kann keine zB 5 Wochen EZ nehmen, da ihr sonst offenbar kein Einkommen habt/Rücklagen dafür geschaffen oder ihr euer Geschäft eben nicht einfach schließen könnt auf Grund der Art der Unternehmung/Projekte. Gut. Das ist dann eben so und kann keiner beurteilen. Dass du keine sonstige Hilfe zu Hause hättest - ja, das ist dann wohl so. Rechtlich ist es aber eben so, dass du - da du zu Hause bist - eben keinen Anspruch auf Betreuung für Kind 1hast, es sei denn, du wärest in irgendeiner Form derart eingeschränkt, das die Betreuung von 2 Kindern für dich nach der Entbindung nicht möglich ist. Davon hast du aber nicht geschrieben und daher hört es sich eben so an, als wenn du entweder dir selbst das nicht zutraust (das darf man dann aber auch sagen - du wärst sicher nicht die Einzige, die sich deswegen Sorgen macht) oder aber du hast einfach keine Lust, dich um 2 Kinder zu kümmern. DAS aber ist dann dein Problem und nicht das der Stadt oder der Gesellschaft, die dafür zahlen soll, dass du einfach nicht 2 Kinder gleichzeitig zu Hause haben willst. Dafür brauchst du aber nicht so ausfallend werden. Das vermittelt leider erst recht den Eindruck, du willst es dir einfach nur so bequem wie möglich machen. Wenn dem nichts so ist und es tatsächlich Gründe gibt, die es dir unmöglich machen, beide Kinder zu Hause zu haben, dann schreib die einfach. Dann wirst du auch entsprechend andere Antworten bekommen.

von cube am 21.02.2019, 09:46



Antwort auf: Betreuungsanspruch für das 1. Kind während Mutterschutz für das 2. Kind

ist damit bitte nicht als beantwortet zu sehen). Aber das sie nach rechtlichen Wegen sucht, andere für ihr persönliches Anliegen zahlen zu lassen, kann ich nicht nachvollziehen. Und erst recht nicht, deswegen so ausfallend zu werden. Dann hätte sie es eben so machen müssen wir ihr - einen entsprechenden Kiga aussuchen, private Betreuung organisieren und bezahlen oder was auch immer. Alles ihre Entscheidung. Ein 2. Kind zu bekommen ist doch eine persönliche Entscheidung bei der ich doch wohl auch Kopf haben muss, wie es worst-case mit der Betreuung laufen könnte. Dann zu verlangen, dass andere es einem bitte möglichst einfach machen... ich weiß ja nicht...

von cube am 21.02.2019, 10:20



Antwort auf: Betreuungsanspruch für das 1. Kind während Mutterschutz für das 2. Kind

war als Antwort auf HeyDu gemeint - hat mit dem darunter setzen nicht ganz geklappt :-)

von cube am 21.02.2019, 10:21



Antwort auf: Betreuungsanspruch für das 1. Kind während Mutterschutz für das 2. Kind

Hallo Cube, ich lese, dass sie einen Platz möchte, nichts davon, dass sie nicht bereit wäre dafür zu zahlen. Es wird wohl einfach an der Bedarfsdeckung liegen. Die Tamu wird das Kind nicht einfach gegen Bezahlung nehmen dürfen, weil der Platz anderweitig gebraucht wird. Rätselraten bringt nichts... Vielleicht hab ich aber auch was überlesen.

von HeyDu! am 21.02.2019, 12:01



Antwort auf: Betreuungsanspruch für das 1. Kind während Mutterschutz für das 2. Kind

Es ist schon fasnizierend zu sehen, wie die gleichen Leute, die mich ungefragt belehren und passiv aggressiv verurteilen mir nun Bösartigkeit vorwerfen, wenn ich sie etwas überspitzt mit der Situation konfrontiere und dann auch noch überrascht auf meine Antwort reagieren... Nur um im gleichen Atemzug weitere realitätsfernen Mutmaßungen aufzustellen. Ist klar. Macht Ihr euch eigentlich auch mal Gedanken darum, wie solche Belehrungen aufgenommen werden? Ich habe bewusst keine Details geäußert, weil Sie schlicht nichts zur Lösung meines Problems beitragen. Meine Frage war ja auch nicht, wie kann ich das schaffen oder wie das andere schaffen, sondern mich interessiert die rechtliche Lage. Für meine Tochter wünsche ich mir in dieser Zeit eine teilweise Betreuung bei einer Person, die Sie bereits kennt und zu der Sie ein Vertrauensverhältnis aufgebaut hat. Ich bin mir sicher, dass dies für meine Tochter der beste Weg ist, für meinen Neugeborenen Sohn, für mein Verhältnis zu ihm, für die neue Gesamtsituation und dadurch auch für mich. Diese Einschätzungen basiert darauf, dass ich meine Familie und deren Bedürtnisse kenne und ja, auf den Erfahrungen die ich in der ersten Zeit nach der Geburt mit meiner Tochter gemacht habe. Niemand hier muss das gut finden und kann für sich gerne andere Wege finden, ist mir ehrlich gesagt total egal, trotzdem finde ich diese Pauschalen du bist eine Rabenmutter Antworten, mach es doch lieber so und so, einfach unerträglich. Zumal auf eine Frage, die so nie gestellt wurde... Die Mutmaßungen von uriah lasse ich an dieser Stelle unkommentiert, sonst werde müsste ich wirklich bösartig werden. Hier nur die Anmerkung, das ich inständig hoffe, dass du so einen Bullshit niemals gegenüber einer Person loslässt, die tatsächlich mit ihrer Situation überfordert ist, da kann wer weiss was passieren... Auch kann ich die Kritik von cube teilweise nachvollziehen. Nicht die Kritik an meiner ersten Antwort, die halte ich nach wie vor für absolut gerechtfertigt. Wohl aber die Kritik an einer verbesserungswürdigen Planung. Auch wenn es schwierig ist beim Zeugungstermin schon etwaige Ausfallzeiten vom Kindergarten für das andere Kind zu berücksichtigen, sind andere Dinge ungünstig gelaufen, die z.B. einen größeren Support durch meinen Mann schwierig gestalten. Im übrigen geht es mir hier auch nicht darum für jeden Tag Ausfall vom Kindergarten sofort nach einer Ersatzbetreuung zu schreien. Es geht mir nur darum um eine Lösung für die erwartungsgemäß schwierige Zeit nach der Geburt zu finden. Eine solche Situation ist doch nicht annährend vergleichbar mit Ferien vom KiGa oder Schula, die irgendwann kommen, wenn die Kinder ein wenig älter sind und wenn sich alles eingespielt hat... Auch das Argument, dass wir selbst dafür aufkommen sollen, ist in gewisser Weise gerechtfertigt. Natürlich würde ich das Geld vom Staat nehmen, wenn es mir rechtlich zusteht (ich wäre blöd wenn nicht, wir reden hier nicht von 2 Mark 50), dafür zahlen wir mehr als genügend Steuern, aber natürlich würde ich auch selbst dafür aufkommen, wenn wir die Betreuung bei der aktuellen Tagesmutter irgendwie weiterlaufen lassen können. Jetzt habe ich mich doch gerechtfertigt, dieses verda**** Internet...

von reb0 am 21.02.2019, 12:28



Antwort auf: Betreuungsanspruch für das 1. Kind während Mutterschutz für das 2. Kind

Ja genau, sie fragt, ob sie Rechtsanspruch auf eine Betreuung hat. Und das heißt, der einen staatlich/städtisch mitfinanzierten Platz. Jeder Betreuungsplatz per Rechtsanspruch wird staatlich mitfinanziert. Sie hätte sich eben privat darum kümmern müssen über zB Babysitter oä. Wie sind selber selbständig. Wenn wir in Urlaub fahren, verdienen wir auch kein Geld oder bekommen irgendetwas bezahlt. D.h. jeder Selbstständige finanziert in der Zeit sowohl seinen Urlaub als auch alle weiteren laufenden Kosten wie Miete komplett selbst über entsprechende Rücklagen. Sie hätten also sehr wohl selbst dafür sorgen können, dass der Mann zB die ersten 2 Wochen daheim bleibt - geht das nicht, dann eben entsprechend Betreuung besorgen. Aber doch bitte nicht die selbstgewählte Selbstständigkeit und das selbstgewählte 2. Kind zur Begründung eines möglichen Rechtsanspruches fabrizieren. Letztendlich ist es doch aber so: hätte sie gesagt, wir haben die Möglichkeit der EZ für Papa nicht und ich habe Sorge, es mit Baby und Kind 1 alleine zu schaffen, wären die Antworten sicher freundlicher ausgefallen. Frage ich aber mit der Attitüde "kann doch nichts ein, dass ich mich nun alleine kümmern muss" und nach Rechtsanspruch krähen wirkt das eben eher nicht besorgt sondern - wie uriah schrieb - nach Anspruchshaltung. Das wirkt eben eher unsympathisch. Was dann durch die absolut unmögliche Antwort auch noch unterstrichen wurde.

von cube am 21.02.2019, 12:41



Antwort auf: Betreuungsanspruch für das 1. Kind während Mutterschutz für das 2. Kind

Ich persönlich finde es aber gut, dass du nochmal geantwortet hast! Denn in dieser "Rechtfertigung" kann ich doch viel mehr erkennen, dass es dir um eine gute Betreuung für alle geht und eben nicht nur um "haben will". Es wird aber dennoch wohl dabei bleiben, dass ihr euch selbst um eine solche - fremde- Betreuungsperson kümmern müsst. Frag doch mal bei eurem Kiga nach - oft haben die Babysitter-Karteien. Und da sind nicht nur Teenies drin. Andere Option: du fragst bei einem der Familienzentren, die einigen Kitas angeschlossen sind. Neben den schon erwähnten Karteien haben die idR auch andere Informationen über nur kurzfristig benötigte Betreuungsmöglichkeiten/Betreuungsunterstützung. Oder du fragst bei den Kitas der Umgebung bzgl. Notbetreuung - wobei die eigentlich und ausschließlich den Eltern vorbehalten ist, bei denen entsprechenden keiner Urlaub nehmen kann. Und ich würde die Krankenkasse mal anrufen und dort nachfragen, in wie fern dir zB eine Haushaltshilfe zustehen würde, da eben weder Mann noch übrige Familie zur Unterstützung nach der Geburt da wäre. Das wäre dann zwar nicht das, was du eigentlich möchtest, aber wenigstens etwas Entlastung.

von cube am 21.02.2019, 13:16



Antwort auf: Betreuungsanspruch für das 1. Kind während Mutterschutz für das 2. Kind

Du hast mit der erneuten Antwort nur noch unterstrichen, was man schon beim zweiten Posting gemerkt hat. Ganz unverschämte, beleidigende Art, in Kombination mit einer völlig überzogene Anspruchshaltung an den Staat. Du bist nicht die erste Frau auf der Welt, die ein älteres Kind mit zu betreuen hat, während sie noch im Wochenbett ist (das Wochenbett wird mit 5 Wochen gerechnet). Aber für dich scheint es unzumutbar. Armes Deutschland. Wie weit sind wir gekommen? Du wirst das zweite Mal Mutter! Du bist ja bereits einfache Mutter. Demnächst trägst du die Verantwortung für zwei kleine Wesen, die ihr in die Welt gesetzt habt. Und das kann eben auch bedeuten, an seine Grenzen zu kommen, raus aus der Komfortzone, in die Realität. Kein Vertrauensverhältnis zu den Großeltern aufbauen können? Keinen Freundeskreis? Kein soziales Netz geschaffen? Niemandem je mit Kinderbetreuung geholfen, der sich gerne auch mal bei euch einbringt? Ok, ich kann von mir sagen: meine Schwangerschaften waren auch nicht gerade einfach und ich war geschwächt. Mein Mann hat sich viele Wochen frei genommen (den Urlaub geopfert), die Schwiegermutter hat die weite Reise zu uns gemacht und unterstützt, meine Freundinnen sind gekommen, außerdem auch eine Haushaltshilfe für die ersten paar Tage nach der Geburt. Außer der Haushaltshilfe ging alles auf unsere eigene Rechnung. Ich hatte meinerseits in meiner Jugend und Studienzeit im Freundeskreis auch anderen Müttern nach der Geburt geholfen, den Haushalt gemacht, die Kinder betreut. Wenn dir die Kommentare nicht passen, dann bleibt dir doch die Möglichkeit, dich an einen bezahlten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Hier ist es umsonst, daher musst du das akzeptieren, dass jemand dich mit bullshit nervt.

Mitglied inaktiv - 21.02.2019, 13:16



Antwort auf: Betreuungsanspruch für das 1. Kind während Mutterschutz für das 2. Kind

Hier hättest du keine Chance. Du hast einen Betreungsplatz und damit ist dein Rechtsanspruch darauf gesichert. Das die Schließzeit für euch ungünstig fällt ist einfach Pech. Dein Beispiel, keinen Urlaub nehmen zu können kannst du nicht vergleichen. Dein Kind würde nicht auf der Straße stehen ,denn du bist da. Hier bekommen nur Eltern einen Platz in der Notbetreuung wenn die Eltern wirklich in Not sind,wie in deinem Beispiel ,kein Urlaub .

von kati1976 am 21.02.2019, 13:32



Antwort auf: Betreuungsanspruch für das 1. Kind während Mutterschutz für das 2. Kind

Danke für eure Einschätzungen. Dann werden wir das wohl irgendwie anders regeln müssen, denn eigentlich möchte ich meine Tochter für diese kurze Zeit mit keiner weiterer Veränderung in Form von einer bis dato Unbekannten Betreuung konfrontieren. Für sie wird sich auch so genug auf einmal ändern. Uriah, dich möchte ich von meinen Danksagungen explizit ausschließen, du raffst es einfach nicht.

von reb0 am 21.02.2019, 13:59



Antwort auf: Betreuungsanspruch für das 1. Kind während Mutterschutz für das 2. Kind

Ich brauche von dir auch keinen Dank, deswegen fällt mir keine Zacke aus der Krone.

Mitglied inaktiv - 21.02.2019, 14:21



Antwort auf: Betreuungsanspruch für das 1. Kind während Mutterschutz für das 2. Kind

und du durch deine überforderung unbedingt eine fremtdbetreuung für dein kind1 brauchst, um dich um kind2 kümmern zu können, dann hätte hätte fahrradkette man das eben alles VORHER planen müssen. welcher selbständige lebt von der hand in den mund? spätestens bei bekannwerden der schwangerschaft wäre es eben ratsam gewesen, geld beiseite zu legen. und die schließzeiten der kindergärten und urlaube der tamu erfährt man erst eine woche vorher, ne? warum sollte dir jemand die betreuung bezahlen wenn du daheim bist? und nein, ich habe die rechtfertigungsschmus oben nicht gelesen. nach den ersten ausfallenden, kindisch frechen worten von dir habe ich aufgehört. hättest du normal gefragt und nicht so losgelegt. wären viele antworten freundlicher ausgefallen. aber kinder muss man sich leisten können. und die betreuung auch. und wer daheim ist, kann sein kind eben bitte selber betreuuen oder etwa nicht? haben so viele geschafft. aber auf kosten andrer? der bequemlichkeit halber? verwerflich, sorry

von mellomania am 21.02.2019, 20:25



Antwort auf: Betreuungsanspruch für das 1. Kind während Mutterschutz für das 2. Kind

Eigentlich wollte ich es ja dabei belassen, da ich aber auch noch einige tatsächlich nützlichen Informationen habe, antworte ich doch noch einmal. Vlt hättest du meinen zweiten Text besser gelesen, dann wäre deine Antwort vlt. ein klein bisschen weniger peinlich ausgefallen. Aber ehrlich gesagt passt es ins Bild, dass ich hier von dieser "Hilfeseite" gewonnen habe. Erst einmal draufschlagen, nachfragen ist ohnhin nicht notwendig - man kan fehlende Informationen ja mutmaßen - und zusätzliche Informationen werden einfach ignoriert. Und wenn sich jemand dann doch mal die Mühe macht doch einmal kontra zu geben und nicht sofort resigniert aufgibt, ist man beleidigt und heult rum. Selbstreflexion? Völlige Fehlanzeige. Applause Applause, eine super Filterblase habt ihr euch hier aufgebaut! Da es dir ja im Besondernen die Selbstständigkeit von meinem Mann angetan zu haben scheint lass dir gesagt sein, dass in diesem Kontext sich etwas nicht leisten zu können deutlich komplexer ist als kein Geld für eine Tagesmutter zu haben oder von der Hand in den Mund zu leben. Zu allem Überfluss sind die wenigen erstgemeinten Hilfeinformationen auch noch falsch, wie ich zwischenzeitlichlich erfahren habe.Also nun zu den nützlichen Informationen, um anderen Frauen ähnliche Spießroutenläufe zu ersparen: Tagesmütter dürfen unabhängig von Jugendamt privat mit Ihren Kunden vereinbaren, was sie wollen. Dieser Tip kam per PM mit dem Hinweis, dass man jegliche Lust darauf verloren hat hier etwas zu posten. Warum blos...? Meine Tagesmutter hat dies bestätigt und ich bin mehr als glücklich mit ihr einen Privatvertrag aufzusetzen. Also liebe zukünftigen Mütter, bitte glaubt nicht alles ungeprüft, was Ihr im Internet lest. Und für den Rest: Feuer frei, immerhin nehme ich einem tatsächlich Bedürftigen nun einen Platz weg, nicht wahr?

von reb0 am 22.02.2019, 09:42



Antwort auf: Betreuungsanspruch für das 1. Kind während Mutterschutz für das 2. Kind

Ja, dann darf die TaMu aber nicht für das Jugendamt tätig sein. Entweder oder, wäre verwunderlich wenn das bei euch anders wäre. Wobei der Begriff TaMu dann nicht richtig ist, nennt sich dann eigentlich eher Kinderfrau. Viele verwechseln diese beiden komplett. Mir wurde auch schon gesagt eine TaMu dürfte nur ein Kind betreuen und würde nach einem nach Hause gekommen, was absoluter Blödsinn ist. Sobald man die Frau nicht direkt bezahlt, sondern einen Elternbeitrag an das zuständige Amt überweist, die davon dann eben die Bezahlung an die TaMu weiterleiten, muss die sich an die Spielregeln des Amtes halten. Selbst dann wenn sie selbstständig arbeitet. Der Eigenanteil den man als Eltern zahlen muss beträgt dann meistens nur einen Bruchteil dessen was die TaMu wirklich kostet. Hier sind es so 0-500 € im Monat die die Eltern als Elternbeitrag bei U3 Kindern zahlen. Bei einer privaten Kinderfrau kann man dagegen mindestens 10 € die Betreuungsstunde rechnen, was extrem günstig ist. Darauf eine private Lösung zu finden wurdest du ja auch hingewiesen. Warum hat den deine TaMu nicht sofort auf diese Lösung hingewiesen wenn sie dir das jetzt so bestätigt hat? Würde ich sie mal fragen. Auch wie das ganze dann versicherungstechnisch laufen soll. Wie gesagt, hier würde sie sofort die Zulassung verlieren wenn sie noch privat Kinder annimmt. Unsere durfte nicht mal das eigene Kind so einfach betreuen sondern das musste genauso so gemeldet werden und wurde auch entsprechend gerechnet wie ein Fremdkind. Sie durfte so 3 Fremdkinder betreuen plus ihr eigenes und hatte so das Limit von 4 komplett ausgeschöpft. Wäre da ein Platz für ein privates Kind auch noch dazu gekommen, wäre sie über die 4 erlaubten und das geht nicht. Wenn wäre es evtl noch gerade so möglich wenn privat außerhalb ihrere Betreuungszeiten. Mich haben wie ich damals eine TaMu gesucht habe, auch so manche TaMu direkt ins Gesicht gelogen. Sie würden über das Jugendamt laufen, zahlen sollte ich aber direkt und Nachfrage beim Jugendamt ergab dann, Frau ist dort gar nicht bekannt. Evtl sieht man es ja bei euch in der Gemeinde da lockerer. Kann dir nur die TaMu und das Jugendamt sagen.

von Felica am 22.02.2019, 10:14



Antwort auf: Betreuungsanspruch für das 1. Kind während Mutterschutz für das 2. Kind

Wegen PM noch, mir wird auch des öfteren PM´s gesendet. Mitunter mit den haarsträubensten Behauptungen. Ich lösche inzwischen des öfteren einfach ungelesen, weil oft absolut falsche Behauptungen. Wer sich bei den Antworten sicher ist, muss sich nicht mittels PM verstecken.

von Felica am 22.02.2019, 10:18



Antwort auf: Betreuungsanspruch für das 1. Kind während Mutterschutz für das 2. Kind

Ich weiss nicht. Nach meinen Erfahrungen hier kann ich die PM schon nachvollziehen. Wie auch immer, ich hatte vorher nie mit der Tagesmutter persönlich darüber gesprochen, weil ich auch davon ausgegangen bin, dass eine Tagesmutter tatsächlich nur über das Jugendamt gebucht/beauftragt werden kann. Die waren dem entsprechend mein erster Ansprechpartner. Hier in der Gemeinde (und auch lt. der PM) ist es aber so, dass die Tagesmutter quasi als Selbstständige agiert und sich Ihre Kunden eigenständig aussuchen kann. Das Jugendamt bezuschusst dann, oder eben nicht. Es ist allerdings schon so, dass die erlaubte Anzahl der betreuten Kinder nicht überschritten werden darf, unabhängig davon ob privat, über das JA oder in Kombination. Ob das in anderen Gemeinden anders läuft, weiss ich ehrlich gesagt nicht.

von reb0 am 22.02.2019, 21:53



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