sehr geehrte frau bader, mein mann und ich teilen uns nach der trennung das sorgerecht. vereinbart ist darüber hinaus, dass er die kinder (zwei und vier jahre alt) 14-tägig am wochehende und mittwochs bei sich hat. bislang hat er sich an diese vereinbarungen zuverlässig gehalten. streit gab es jedoch jüngst, als ich erkrankte und die kinder nicht betreuen konnte. er war zunächst nicht erreichbar und weigerte sich dann, einzuspringen und die kinder zu nehmen, weil er schon etwas vorhatte. meine frage: ist er durch das gemeinsame sorgerecht dazu verpflichtet, die betreuung zu übernehmen, wenn ich krankheitsbedingt ausfalle? oder kann ich ihn gerichtlich dazu verpflichten? das hieße natürlich auch, er muss immer erreichbar sein. mache mir wirklich sorgen, was passiert, wenn ich mal ins krankenhaus muss oder ernsthaft erkranke. liebe grüße und danke
von nordicmum74 am 30.08.2012, 20:54