Hallo Frau Bader, Ich bin bis November 2015 im Mutterschutz und hatte ab Februar 2015 ein Beschäftigungsverbot von meinem Arbeitgeber ausgesprochen bekommen. Das heißt ich habe in 2015 lediglich zwei Tage Urlaub in Anspruch genommen. Im Oktober wurde der Betrieb übernommen und der neue Arbeitgeber hat mich kommentarlos übernommen. Die Elternzeit von zwei Jahren habe ich noch fristgerecht beim alten Arbeitgeber beantragt. Meine Frage: Was passiert mit dem Urlaubsanspruch beim alten Arbeitgeber? Muss er mir den ausbezahlen oder hat den der neue Arbeitgeber auch übernommen? Nach zwei Jahren Elternzeit wäre der doch verfallen...? Des weiteren habe ich nicht vor, nach der Elternzeit bei dem neuen Arbeitgeber zu arbeiten bzw weiß ich jetzt schon, dass er mich danach kündigen wird. Besten Dank für Ihre Antwort!
von CoraV am 12.11.2015, 22:18