Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal frohes, gesundes neues Jahr Ihnen! Ich habe eine Frage bezüglich der AUSZAHLUNG von Urlaubsansprüchen? Besteht da ein Anspruch darauf? Mein Arbeitsvertrag lief 31.12.2016 aus. Durch Beschäftigungsverbot konnte ich die 24 Tage, die mir zustanden nicht nehmen. Aus Ihren bisherigen Antworten konnte ich entnehmen, dass der Urlaubsanspruch an sich trotz Beschäftigungsverbot usw. besteht. Aber hier stellt sich eben die Frage, heißt dies, dass ich von meinem Arbeitgeber anfordern kann, mir diesen nicht genommenen Urlaub auch auszuzahlen? Vielen Dank vorab! Mit freundlichen Grüßen, K.K.
von kasiasophie am 03.01.2017, 10:59