Hallo Frau Bader,
Ich bin jetzt in der 32 SSW und komme gerade vom 3. Großen Screening. Ich hatte den Arzt gefragt ob er mir die Bescheinigung mitgeben könnte für das Mutterschutzgeld für die Krankenkasse. Er sagte das wäre noch viel zu früh. Jetzt habe ich erst in 3 Wochen den nächsten Termin bekommen, da bin ich aber bereits schon 4 Tage im Mutterschutz. Ist das so rechtens? Wir sind gerade in der jetzigen Situation mit Kurzarbeit wegen Corona ect darauf angewiesen rechtzeitig Geld zu bekommen.
Vielen Dank schonmal und liebe Grüße
von
NeMa89
am 23.04.2020, 11:44
Antwort auf:
Bescheinigung für Mutterschutz
Hallo,
Wenn Sie Mutterschaftsgeld beantragen, darf die Bescheinigung nicht älter als eine Woche sein. Sie können den Antrag also frühestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin stellen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.04.2020
Antwort auf:
Bescheinigung für Mutterschutz
das hätte der arzt dir doch schon längst mitgeben müssen. wie hast du deinem AG denn die schwangerschaft mitgeteilt? wenn da der mutmaßliche ET draufsteht (mutterschutzbeginn ist optional, das rechnet die KK selber aus oder der AG hat es dir bestätigt) reicht das doch vollkommen aus. der Beginn des Mutterschutzes wird nach der 12. woche doch gar nicht mehr geändert...
von
mellomania
am 23.04.2020, 13:04
Antwort auf:
Bescheinigung für Mutterschutz
Ja das ist rechtens. Der Arzt darf es so früh gar nicht ausstellen, frühestens 1 Woche vor Mutterschutz. Dazu braucht es auch keinen Besuch beim Arzt. Du gibst einfach vorne Bescheid und die stellen das dann aus. Dann direkt damit zu KK und eine Kopie zum AG wenn du magst bzw der darauf besteht und dann kommt das Geld recht schnell. Bedenke, du bekommst das Geld von der KK für 6 Wochen, der AG zahlt aber meist im normalen Rythmus weiter.
Nach der Geburt gehst du dann mit der Geburtsurkunde wieder zur KK und beantragst deren Anteil für die mindestens 8 Wochen nach Geburt. Kommt das Kind nach ET werden die Tage dran gehangen um das sich der Termin verschoben hat. Kommt das Kind früher, bleibt es trotzdem bei 8 Wochen. Ausser es gilt als Frühchen, dann verlängert sich der Zeitraum auf 12 Wochen.
Und vergiss das was Mellomania geschrieben hat, die ist im völlig anderen Thema. Die scheint das mit der Schwangerschaftsbescheinigung zu verwechseln.
von
Felica
am 23.04.2020, 13:20
Antwort auf:
Bescheinigung für Mutterschutz
aber auf dieser steht der beginn des mutterschutzes im besten falle doch auch drauf? bzw. der mutmaßliche ET? das müsste doch das gleiche datum sein? ich hatte nie was anderes. gab es das andere schon immer? wusste nicht, dass es zwei verschiedene dinge gibt. danke
von
mellomania
am 23.04.2020, 18:08
Antwort auf:
Bescheinigung für Mutterschutz
Das eine ist eine Bescheinigung für den AG. Das andere für die KK. Gibt es mindestens schon seit 2012. Nicht mal da war das neu den da hiess es bereits, frühestens 7 Wochen vor ET.
von
Felica
am 23.04.2020, 18:54