Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat letzte Woche von ihrem Chef ein Beschäftigungsverbot erhalten. Der Hauptgrund liegt darin, dass sie 2 Wochen krankgeschrieben war, wegen großer Übelkeit und Schwindelgefühl. Da er seine Meinung und seine Absprachen häufig ändert, möchten wir gerne von ihm eine schriftliche Bestätigung darüber, dass er das Beschaftigungsverbot ausgesprochen hat. Auf Anfrage teilte er mit, dass er keine Bestätigung ausspreche. Somit sind wir rechtlich nicht abgesichert. Er sagte aber, dass ein Arbeitgeber diese Entscheidung nicht schriftlich mitteilen müsse. So ganz kann ich das aber nicht glauben, kann aber online keine Informationen über diesen Sonderfall finden. Wie ist die Rechtslage? Mit besten Grüßen Tim Raue
von TimRaue am 02.04.2013, 16:46