Beschäftugungsverbot in elternzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftugungsverbot in elternzeit?

Guten tag.. Ich bin in Elternzeit und habe ein weiteres Elternzeitjahr beantragt. Da es unbezahlt ist wollte ich auf 400 euro arbeiten gehen da mein kind noch nicht im Kindergarten ist.. Habe aber noch kein Vertrag unterschrieben..in der letzten Schwangerschaft hatte ich Beschäftigungsverbot wegen den chemikalen am arbeitsplatz..wenn ich jetzt wieder schwanger sein sollte wie läuft das dann? Gilt noch mein vollzeitvertrag und kann in Beschäftigungsverbot gehen oder muss ich 1 tag wieder vollzeit arbeiten und das 2 Elternzeitjahr kündigen? Vielen dank schonmal für ihre Antwort

von Napoletana am 26.10.2017, 11:05



Antwort auf: Beschäftugungsverbot in elternzeit?

Hallo, in der Elternzeit spielt das Beschäftigungsverbot keine Rolle, da sie ja sowieso nicht arbeiten. Ob sie bei dem Minijob ein Beschäftigungsverbot bekommen würden, hängt von der Art der Tätigkeit ab. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihren Überlegungen, dass die Gesetze nunmehr anders gehandhabt werden und der Arbeitgeber im Zweifel umsetzen soll, anstelle ein Beschäftigungsverbot auszusprechen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.11.2017



Antwort auf: Beschäftugungsverbot in elternzeit?

Du kannst nicht schwanger die EZ beenden um dann in ein BV zu gehen. Wenn du den Minijob vor der Schwangerschaft fix machst, bekommst du das Gehalt. Falls der AG einem Ersatzarbeitsplatz einrichten kann, musst du da arbeiten.

von malini am 26.10.2017, 11:18



Antwort auf: Beschäftugungsverbot in elternzeit?

BV bekommst du nicht, da du ja keinem Kindergartenplatz hast, der es dir ermöglichen würde Vollzeit zu arbeiten. Den müsstest du in dem Fall nachweisen können. Übrigens lassen sich Schwangerschaften nicht zuverlässig planen. Wenn du das zweite Elternzeitjahr kündigst und nicht schwanger wirst, wirst du deinen Vollzeitvertrag erfüllen müssen.

von Ally79 am 26.10.2017, 12:11



Antwort auf: Beschäftugungsverbot in elternzeit?

Ich bin nicht sicher ob ich jetzt schwanger bin das stellt sich die nächsten tage raus.. Also kann ich nicht das 2 elternjahr wettmachen und 1 tag vollzeit arbeiten und dan zum arzt für Beschäftigungsverbot?

von Napoletana am 26.10.2017, 12:21



Antwort auf: Beschäftugungsverbot in elternzeit?

Nein, da Elternzeit nicht zugunsten eines BV beendet werden darf, und du keinerlei Kinderbetreuung im Umfang einer Vollzeitstelle nachweisen kannst.

von Ally79 am 26.10.2017, 12:26



Antwort auf: Beschäftugungsverbot in elternzeit?

no. du darfst die laufende elternzeit nur auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden vorzeitig. aber doch nicht für ein bv. hallo? du arbeitest nicht, daher gibts auch kein bv. du hast ja keine kinderbetreuung so dass du arbeiten könntest. aber eine elternzeit fürs bv beenden geht rechtlich gesehen nicht

von mellomania am 26.10.2017, 20:25



Antwort auf: Beschäftugungsverbot in elternzeit?

Elternzeit ist IMMER unbezahlt. da bekommt man nie Geld für, weil EZ bedeutet faktisch nichts anderes wie das der AG sich daran halten muss dir für diese Zeit deinen Arbeitsplatz bzw einen vergleichbaren freizuhalten. Thema EG ist etwas völlig anderes. Den das ist eine staatliche Leistung welche gezahlt wird damit Eltern wo eine finanzielle Unterstützung für den ersten Zeitraum haben bis das Kind eben betreut werden kann. Deshalb hat auch JEDES Kind einen gesetzlichen Anspruch auf einen mindestens halbtägigen Betreuungsplatz ab dem 1ten Geburtstag - den man eben notfalls auch gerichtlich einklagen kann. Und neine, Betreuungsplatz bedeutet nicht das man einen Anspruch auf einen KiGa-Platz hat. Frage wäre also, was habt ihr für mögliche Alternativen getan? Und habt ihr beim entsprechenden Amt auch Druck gemacht? Ansonsten, was hat die Schwangerschaft damit zu tun ob du auf 450 € Basis wo innerhalb der EZ arbeitest. Wenn der Vater in der Zeit aufpassen kann, dann such dir eine Stele. Das kannst du bei deinem eigentlichen AG, aber eben auch mit dessen Zustimmung woanders. Bis zu 30 Std die Woche kannst du doch arbeiten - das geht sogar hochschwanger. Solange der Job die Mutterschutzkriterien einhält. Sollte er das nicht, muss man DANN !!! sehen wenn es soweit ist. Aber schon damit planen? Der AG kann dich genauso gut an einen ungefährlichen Job setzen - und dann musst du bis zum Mutterschutz arbeiten. Er ist inzwischen sogar gesetzlich dazu verpflichtet. Sollte der AG feststellen, mist für diese Schwangere habe ich keinen geeigneten Ersatzplatz, dann bekommst du halt in einem BV das was du eben auch ohne dieses verdienen würdest - also den 450 € Job. oder TZ wenn du doch mehr arbeiten kannst. Aber VZ - nein! Und nein. laufende EZ kündigen um dann ins BV zu gehen geht nicht. Weder vor Antritt noch nach einen Tag arbeiten. Die KK ist nicht blöde, die können auch sehen wann der Arzt die Schwangerschaft festgestellt hat und wann der AG die EZ-Änderung gemeldet hat. Und rechnen können die auch, und die haben immer weniger Bock für solche geplante BV zu zahlen. Kündigen kannst du die laufende EU zum neuen Mutterschutz und keinen Tag vorher. Wenn du bis dahin gearbeitet hast bekommst du wenigstens mehr EG wie wenn du im zweiten Jahr daheim bleibst. Den das neue EG errechnet sich daran was du in der zeit vorher verdient hast. Ob du da in EZ warst oder bist ist ohne Relevanz. Es gilt das nur 12-14 Monate EG/EG Plus ausgeklammert werden und die Mutterschutzzeiten und durch vorherige Zeiten ersetzt werden. Alles was dann ohne Einkommen war wird eben mit 0 € gerechnet.

Mitglied inaktiv - 26.10.2017, 21:06



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