Beschäftigunngsberbot Steuerklasse

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigunngsberbot Steuerklasse

Hallo , Wir erwarten im April 2018 unser 2 Kind Eine Frage zum beschäftigungsverbot Wie Wird das gehalt berechnet Bv gilt ab dem 13 9 Entbindungstermin ist April 18. Meine Frau bezieht ihr Momentanes Gehalt Seit dem 18.04 vorher hat Sie nur die Hälfte des jetzigen Gehaltes bezogen. Und nun eine Frage zur Steuerklasse. Es ist richtig das die Steuerklasse die 12 Monate vor der Geburt gegolten hat zur Berechnung herangezogen wird. Wie verhält es sich aber wenn wir die Steuerklasse im November Dezember wechseln ? Theoretisch also beide in Steuerklasse 3 wären. Ändert sich das Gehalt meiner Frau während des BV und späteren Mutterschutz? Muss man mit einer Steuernachzahlung rechnen ? Vielen dank für Ihre Antwort

von Matzmosha am 29.08.2017, 17:50



Antwort auf: Beschäftigunngsberbot Steuerklasse

Hallo, 1. Sie keine nicht beide Lohnsteuerklasse drei haben. 2.Für die Berechnung des Elterngeldes wird die Lohnsteuerklasse herangezogen, die Ihre Ehefrau in den letzten zwölf Monaten primär, also sieben Monate, innehatte. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.08.2017



Antwort auf: Beschäftigunngsberbot Steuerklasse

Ihr könnt doch nicht beide 3 nehmen. Entweder 4/4 oder einer 3 und der andere 5. Wieso gilt das BV erst ab 13.9.? Für die restliche Zeit im BV und Mutterschutz gilt dann schon die neue Steuerklasse, nur zur Berechnung des EG wird dann die genommen, die sie überwiegend in den 12 Monaten vor der Geburt hatte.

von malini am 29.08.2017, 18:05



Antwort auf: Beschäftigunngsberbot Steuerklasse

Ja das ist ja die Frage beschäftigungs verbot errechnet sich ja aus dem durchschnitt der 3 Monate davor da ist sie in 3. Wenn sie ja aber jetzt den Durchschnitt bekommt. Kann ich doch theoretisch die Steuerklasse im Dezember Wechseln und somit würden wir ja tendenziell beide den Lohn aus Steuerklasse 3 beziehen

von Matzmosha am 29.08.2017, 18:10



Antwort auf: Beschäftigunngsberbot Steuerklasse

Wichtig ist noch zu erwähnen unser 1 Kind hat einen ganztägigen Krippenplatz bzgl Lohnfortzahlung

von Matzmosha am 29.08.2017, 18:17



Antwort auf: Beschäftigunngsberbot Steuerklasse

Normalerweise wird auch das Gehalt im Beschäftigungsverbot versteuert. Heißt also, ab da werden bei deiner Frau die Steuern von Steuerklasse 5 abgezogen.

von Ally79 am 29.08.2017, 18:29



Antwort auf: Beschäftigunngsberbot Steuerklasse

Ihr habt da nen Denkfehler. Auch im BV wird das Gehalt ganz normal nach der aktuellen LSK versteuert. Wenn sie im BV wechselt, wird sie auch da nach der neuen Klasse Steuern abführen.

von malini am 29.08.2017, 21:00



Antwort auf: Beschäftigunngsberbot Steuerklasse

Also sollten Sie beide derzeit in SK 3 sein, wird eine dicke Nachberechnung kommen, weil das dann ein Fehler ist! Ihre Frau müsste in SK 5 sein, bzw. gewesen sein, wenn sie weniger als Sie verdient hat. Es geht 3 und 6 oder 4 und 4. Wer hat den ein BV ab dem 13.9. ausgesprochen? BV gibt es im Regelfall "sofort" oder garnicht. Während dem BV erhält Ihre Frau den gleich Betrag wie zuvor. Im Mutterschitz erhält Ihre Frau 13,-€ pro Tag von Ihrer KK und ihr AG stockt zum vorherigen Nettolohn auf (also auch hier kein Verlust). Es gilt die Steuerklasse, welche 12 Monate zuvor überwiegend genutzt wurde (also mind. 7 Monate). Das können Sie an den Lohnzetteln erkennen... vermutlich sind Sie in 3 und Ihre Frau in 5. Dann würde ich auch erstmal rechnen, ob sich ein Wechsel in 4 und 4 überhaupt lohnt!

von Kristiiin am 30.08.2017, 12:50



Antwort auf: Beschäftigunngsberbot Steuerklasse

Tippfehler, sorry. Korrektur: Es geht 3 und 5 oder 4 und 4.

von Kristiiin am 30.08.2017, 13:11



Antwort auf: Beschäftigunngsberbot Steuerklasse

Ok danke für die Antworten Eine weitere Frage noch zur Gehaltsfortzahlung werde im Internet nicht ganz schlau . Es soll ja kein Finanzieller Nachteil entstehen , wird es bei uns auch nicht sollte eine Rückrechnung ab beginn des Beschäftigungsverbot geben. Wird allerdings ab dem Vormonat vor beginn der Schwangerschaft berechnet, so würde ein Monat zu Hälfte Teilzeit berechnet und zur anderen Hälfte Vollzeit die 2 darauf folgenden Monate wurde Vollzeit gearbeitet. Wie verhält es sich mit Urlaubsgeld und Kindergarten Zuschüssen. Danke für eure Antworten

von Matzmosha am 01.09.2017, 17:28



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