Beschäftigungsverhältnis unterbrochen durch Krankenschein ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverhältnis unterbrochen durch Krankenschein ?

Hallo, ich bin gerade in einer blöden Situation und brauche dringend Expertenrat. Ich bin bei 2 Arbeitgebern beschäftigt, einmal Teilzeit und einmal eine Geringfügige Beschäftigung. Der TZ AG hat mich in ein Beschäftigungsverbot geschickt (u.a.fehlender Impfschutz bei Arbeit mit Kindern). Ich weiß leider nicht ob es ein "individuelles" oder "generelles" BV war. Der andere AG hat mich zum Betriebsarzt geschickt, der aber kein Beschäftigungsverbot erteilt hat. Das BV habe ich dem anderen AG mündlich mitgeteilt. Da ich mich nicht gut gefühlt habe, habe ich 3 Krankenscheine bekommen beim GFB AG, die ich auch dort und bei der Krankenkasse eingereicht habe. Jetzt ist es so, dass die KK die Lohnfortzahlung des TZ AGs unterbrochen hat wegen der Krankmeldung im BV. Der TZ AG hat die Krankenscheine eingefordert, dem bin ich auch direkt nachgekommen und habe diese eingereicht. Im November hat mein Mutterschutz angefangen. Die Krankenkasse hat mir auch Mutterschaftsgeld gezahlt. Allerdings hat der TZ AG nur 94 Euro überwiesen. Telefonisch hat er mir das so begründet dass ich die Krankenscheine nicht eingereicht hätte und man das als "unbezahlten Urlaub" bzw. "unentschuldigtes Fehlen" verbucht hat. Sie wollen mir die U2 Umlage nicht zahlen. Begründet wird dies auch damit, dass man sagt ich hätte bei der GFB nicht arbeiten dürfen da ich ja bei ihnen im BV war. Jetzt stehe ich ohne Geld da und weiß gar nicht wovon ich diesen Monat leben soll. Was kann ich jetzt tun?

von Redrose am 28.11.2014, 15:26



Antwort auf: Beschäftigungsverhältnis unterbrochen durch Krankenschein ?

Hallo, das Beschäftigungsverbot muss die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung der Arbeitnehmerin sein. Das BAG (Urteil vom 1.10.1997- 5 AZR 685/96) stellt ausdrücklich klar, dass wenn Krankheit und Beschäftigungsverbot zusammen vorliegen, dass dann kein Mutterschutzlohn vom Arbeitgeber geschuldet ist. Dies gilt ausdrücklich auch, wenn z.B. der Arbeitgeber nach dem Ablauf von 6 Wochen Krankheit nicht mehr zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.12.2014



Antwort auf: Beschäftigungsverhältnis unterbrochen durch Krankenschein ?

Es sind keine 6 Wochen Krankheit verstrichen. Der Arbeitgeber möchte für die Krankheitszeit das Geld zurück. Daher droht er jetzt mit Klage. Das Beschäftigungsverbot besteht nur wegen fehlendem Impfschutz. Kann er mich verklagen? Wenn ja, auf was? Hat der Krankenschein das BV wirklich aufgehoben?

von Redrose am 02.12.2014, 22:31



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